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Samstag, April 27, 2024
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    Nach Protesten gegen Söders Lobby-IAA: Klimaaktivist zu neun Monaten ohne Bewährung verurteilt

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    Ein Stuttgarter Aktivist soll sich bei Protesten gegen die “Internationale Automobilausstellung” (IAA) im Jahr 2021 mit mit einem Plastik-Fahnenstock gegen eine Polizeiaktion gewehrt haben. Nun wurde er dafür in München zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Rund 200 Personen kamen zur Antirepressionsaktion. Auch international nimmt die Repression gegen Klimaaktivist:innen zu: so kam es zu einer Verhaftungswelle von französischen Aktivist:innen.

    Im September 2021 gab es eine Reihe an Protesten gegen die “Internationale Automobilausstellung/IAA”. Dabei handelt es sich um eines der größten und wichtigsten Treffen von Autokonzernen und Lobbyverbänden aller Welt. Die Proteste umfassten Personen, die sich von Autobahnbrücken abseilten, ebenso wie Unterstützungsaktionen für von Entlassung bedrohte Bosch-Beschäftigte.

    Zudem kam es zu einer Großdemonstration, bei der die Polizei versuchte, den Protestzug zu trennen. Dabei solidarisierte sich der Block des „Smash IAA“-Bündnisses mit dem vorderen Teil der Demonstration.

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    In diesem Zusammenhang soll ein Stuttgarter Klimaaktivist mit einer Plastikrohrstange eine behelmte Polizistin geschlagen haben. Er wurde am Donnerstag nun vom Amtsgericht München zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Richter folgte dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf tätlichen Angriff und vorsätzliche Körperverletzung. Das Hafturteil erfolgte auch, weil der Aktivist bereits unter Bewährung stand aufgrund von Aktivitäten im antifaschistischen und antimilitaristischem Bereich.

    „Nicht einschüchtern lassen“

    Vor Gericht wurde eine politische Prozesserklärung des Aktivisten vorgetragen, warum er es für nötig hielt, gegen die IAA zu protestieren. Dabei ging es um das Festhalten der Automobilkonzerne an dem Individualverkehr. Dieses diene „der Profitsicherung eines wichtigen Teils des deutschen Kapitals, der Automobilindustrie, die nach wie vor einen Großteil ihrer Profite durch den Verkauf von Verbrennern generiert. Die IAA als Lobbyveranstaltung setzt diese Interessen weiter durch.“

    Tatsächlich hatte ein Bild, das der bayrische Ministerpräsident Markus Söder während der IAA gepostet hatte, für Gespött und gleichzeitiges Entsetzen gesorgt: Auf ihm war zu sehen, wie an einem langen Bankett in einem goldenen Saal die wichtigsten Autolobbyisten und CEO’s versammelt wurden.

    Infolge des Urteils kam es zu einer Demonstration in München, an der etwa 200 Personen teilnahmen. In ihrer Auswertung des Prozesses kommentiert das „antikapitalistische Klimatreffen München“, dass man sich von dem Urteil nicht einschüchtern lassen werde: „Wir müssen es schaffen, trotz der Repression eine ernstzunehmende politische Kraft mit ‘Anschluss an die Massen’ zu werden.“, heißt es in seiner Erklärung. Für die nächste IAA im September sind bereits Protestaufrufe veröffentlicht worden.

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    Härteres Vorgehen gegen linke Bewegung

    Das Urteil reiht sich ein in ein zunehmend härteres Vorgehen des Staats gegen Klimaaktivist:innen: So wurde im April eine Klimaaktivistin wegen des Festklebens auf Straßen und an einem Gemälde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Auch eine Person aus Oldenburg war im selben Monat wegen einer Schienenblockade mit vier Monaten Haft bestraft worden.

    Nicht nur in Deutschland gehen Behörden verstärkt gegen Klimaaktivist:innen vor. Am Dienstag war es in Frankreich zu über 18 Festnahmen gegen mutmaßliche Aktivist:innen des “Soulèvements de la Terre” gekommen, am Mittwoch wurde gar ein Verbotsverfahren gegen die klimapolitische Organisation eingeleitet.

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    Insgesamt ist im Vorgehen des Staats gegen Antifaschist:innen – zuletzt mit der Verurteilung von Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft – bei gleichzeitig massiver Einschränkung der Demonstrationsfreiheit im Nachgang ein zunehmend rabiates Vorgehen zu erkennen. Hinzu kommen das Ermittlungsverfahren gegen die „Letzte Generation“ nach § 129, wie auch der derzeit anlaufende DHKP-C-Prozess nach § 129 b.

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