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Freitag, April 26, 2024
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    Journalisten klagen gegen Polizeieinsatz bei IAA

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    Die Internationale Automobilausstellung IAA fand in diesem Jahr erstmals in München statt und wurde von starken Protesten begleitet. Immer wieder gingen die tausenden eingesetzten Polizist:innen dabei rabiat gegen Journalist:innen vor. Diese wehren sich nun juristisch.

    Laut dem Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi haben nun vier von den Polizeieinsätzen betroffene Journalisten Klage gegen das Land Bayern beim Verwaltungsgericht München eingereicht.

    Die Journalisten waren auf dem IAA Messegelände von Polizeibeamten angehalten und kontrolliert worden. Trotz mehrfachen Hinweisens auf eine bereits am Eingang erfolgte Kontrolle und ihrevorherige ordnungsgemäße Akkreditierung sowie des Vorzeigens ihrer Presseausweise wurden sie in Gewahrsam genommen, in die Gefangenensammelstelle gebracht und dort durchsucht. Die Journalisten und die dju sehen darin einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit. Die Bundesgeschäftsführerin der dju Monique Hofmann bezeichnet den diese gravierende Einschränkung der Pressefreiheit als „inakzeptabel“.

    Die bayerische Landesregierung weist hingegen jegliche Kritik an dem Polizeieinsatz als unbegründet zurück. Das geplante Einsatzkonzept habe sich „hervorragend bewährt“ und „die „Die Kritik ist nicht nachvollziehar“ so Staatskanzleichef Florian Hermann (CSU).

    Bereits während der Proteste machte Jörg Reichel von der dju immer wieder auf das Vorgehen der Polizei gegen Journalist:innen und ihre Arbeit vor Ort aufmerksam.

    In den sozialen Netzwerken sind außerdem Videos zu sehen, in denen die Beamt:innen der Bayerischen Spezialeinheit USK scheinbar gezielt mit Gewalt gegen Journalist:innen vorgehen. In diesen hört man wie anwesende Journalist:innen als „Fotowichser“ beschimpft und kurz danach mit Pfefferspray attackiert werden.

    Tagelang ging die Polizei während der IAA in München immer wieder brutal gegen die Demonstrant:innen vor und hinterließ zahlreiche Verletzte. Vor diesem Hintergrund könnten durchaus noch weitere Klagen von betroffenen Journalist:innen und Demonstrant:innen folgen.

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