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Sonntag, April 28, 2024
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    EU-Asylreform: Auch Kinder ab sechs Jahren sollen an den Außengrenzen festgehalten werden können

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    In Zukunft sollen auch sechsjährige Kinder an den EU-Außengrenzen in geschlossene Lager gesperrt werden können, um besser abgeschoben werden zu können. Das wurde letzten Donnerstag in Brüssel bei den Verhandlungen über die Europäische Asylrechtsreform (GEAS) besprochen. Bundesinnenministerin Faeser hat angekündigt, dass sie dem zustimmen will.

    Am Donnerstag wurde in Brüssel über die Asylrechtsreform GEAS (Gemeinsames europäisches Asylsystem) der EU verhandelt. Dabei hat sich heraus gestellt, dass die EU auch Minderjährige ab sechs Jahren in den geschlossen Lagern an den EU-Außengrenzen festhalten möchte. In letzter Minute wurde das Mindestalter durch die spanische Ratspräsidentschaft von zwölf auf sechs Jahre abgesenkt.

    Europäische Asylrechtsreform: Tiefer Einschnitt in das Recht auf Asyl

    Im Juni und Oktober hat die Bundesregierung der Großreform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt – und damit massivsten Einschränkungen des EU-Asylrechts. Asylverfahren sollen bei Menschen aus Ländern mit einer geringen Schutzquote in Zukunft an den EU-Außengrenzen selbst durchgeführt werden. Das sogenannte “Schnellverfahren” bedeutet für die Betroffenen abgeschlossene Lager, eingeschränkte Versorgung, Rechtsmittel und anwaltliche Vertretung. Nicht ohne Grund wird die europäische Asylrechtsreform deshalb von Kritiker:innen auch als Verstümmelung des Grundrechts auf Asyl gesehen.

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    Faeser will zustimmen

    Die Ampel – und insbesondere die Grünen – hatten bei der Zustimmung zur GEAS für sich zur Bedingung gemacht, dass Minderjährige von den Schnellverfahren ausgenommen werden. Jedoch sieht es jetzt so aus, als würde Deutschland der Asylreform zustimmen, egal, ob Minderjährige von Schnellverfahren betroffen sind. Jedenfalls hat Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dies am Dienstag erklärt. Dabei sieht es auch nicht so aus, als würden die anderen Mitgliedsstaaten ihre Position ändern.

    Im Juni hieß es von Außenministerin Baerbock noch, dass man in Brüssel hart verhandeln werde, um sicherzustellen, „dass niemand länger als einige Wochen im Grenzverfahren stecken bleibt, dass Familien mit Kindern nicht ins Grenzverfahren kommen, dass das Recht auf Asyl im Kern nicht ausgehöhlt wird.“

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    Kritik von Nichtregierungsorganisationen

    Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben die Ergebnisse der letzten Verhandlungsrunde, die die Internierung von sechsjährigen Kindern bedeuten könnten, kritisiert und die Bundesregierung aufgefordert, sich klar für den Schutz von Kindern einzusetzen.

    Die Verhandlungen über die europäische Asylrechtsreform werden nun am 18. Dezember fortgesetzt. Dabei wird vor allen Dingen über die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung verhandelt. Im europäischen Parlament soll im März 2024 abgestimmt werden.

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