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Montag, Juli 8, 2024
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    Hamburg: 18-jähriger Abiturient soll abgeschoben werden

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    In Hamburg sorgt eine drohende Abschiebung für viel Aufruhr und Unverständnis: Der 18-jährige Abiturient Joel soll das Land verlassen.

    Die Nachricht kam für die Schüler:innen und Lehrer:innen der „Nelson Mandela Schule” im Hamburger Stadtteil Kirchdorf überraschend: Ihr 18-Jähriger Mitschüler Joel soll nach Ghana abgeschoben werden.

    Joel lebt seit 4 Jahren mit seinem Vater und seiner Schwester in Deutschland. Letztes Jahr absolvierte er erfolgreich seinen mittleren Schulabschluss (MSA). Jetzt geht er in die 11. Klasse, lernt für sein Abitur und arbeitet nebenbei im Supermarkt.

    Die Entscheidung der Hamburger Ausländerbehörde, Joel abzuschieben, können seine Mitschüler:innen und Lehrer:innen nicht verstehen. Joel sei beliebt, zuverlässig und engagiert. Zudem würde eine Abschiebung bedeuten, dass man Joel von seiner Familie und seinen Freunden trennt. In Ghana würde er dann ohne Schulabschluss, ohne Job und allein dastehen.

    Solidarität mit Joel

    Um gegen die Abschiebung zu protestieren und mehr Aufmerksamkeit auf Joels Fall zu ziehen, hat die Schule eine Petition gestartet: „1, 2, 3, 4 – Joel bleibt hier! Gegen die Abschiebung unseres Mitschülers Joel!“

    „Nur weil keine Bomben vom Himmel fallen, heißt es nicht, dass Ghana ein Land mit sicherer Zukunft für ihn ist“, heißt es darin. Schon über 33.000 Menschen haben die Petition mittlerweile unterschrieben. Auch der Landesverband der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hamburg unterstützt die Unterschriftenaktion.

    Die rassistische Asylpolitik der Regierung

    Grund für Joels drohende Abschiebung ist u.a. eine Gesetzesänderung der Ampelregierung: Deren Kanzler Olaf Scholz hatte in der jüngeren Vergangenheit davon gesprochen, „im großen Stil“ abschieben zu wollen. Zu dieser Realität gehört auch, dass etliche Kinder und Familien ganz im Stillen und ohne großen Aufruhr abgeschoben werden.

    Als Joel 2020 mit 14 Jahren nach Deutschland kam, wurde ihm aus humanitären Gründen Asyl gewährt. Im August vergangenen Jahres ist Joel dann volljährig geworden. Vor der Zeit der Ampelregierung gab es keinen Grund, sich Sorgen zu machen, denn dann hätte Joel wahrscheinlich ein Bleiberecht nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes bekommen.

    Seit 2023 hat sich die Rechtslage aber geändert: Nur noch, wer in den 12 Monaten vor der Antragstellung auf Bleiberecht mit einer Duldung in Deutschland gelebt hat, soll den Aufenthaltstitel bekommen.

    Joel aber war nicht nur geduldet, sondern hat sich selbst um eine Aufenthaltserlaubnis bemüht. Sein Engagement lässt ihn nun schlechter dastehen als diejenigen, die zuvor nur mit einer Duldung in Deutschland lebten.

    Mittlerweile ist Joels Fall erfolgreich durch mehrere Gerichtsinstanzen gegangen. Jetzt liegt der Fall bei der Härtefallkommission in der Hamburger Bürgerschaft. Dort entscheiden Abgeordnete über besondere aufenthaltsrechtliche Fälle.

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