Ausreiseverbot

Schon seit Januar gültig: Ausreise von Männern nur mit Erlaubnis der Bundeswehr

Die Zeitung Frankfurter Rundschau deckte eine bislang größtenteils unbemerkte Änderung des Wehrpflichtgesetzes auf. Männer zwischen 18 und 45 Jahren brauchen eine Genehmigung der Bundeswehr, wenn sie das Land für länger als drei Monate verlassen. Das Verteidigungsministerium äußerte sich und sorgt nur für mehr Beunruhigung.

Besuch der Familie verboten – Kurd:innen besonders von Ausreiseverboten betroffen

Aus einer Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass in den vergangene vier Jahren 131 Menschen die Ausreise aus Deutschland verweigert wurde. Dies betraf immer wieder Personen aus dem Umfeld der kurdischen Freiheitsbewegung – so auch eine 18 Jährige Oberhausenerin Ende letzten Jahres.