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Freitag, April 26, 2024
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    Besuch der Familie verboten – Kurd:innen besonders von Ausreiseverboten betroffen

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    Aus einer Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass in den vergangene vier Jahren 131 Menschen die Ausreise aus Deutschland verweigert wurde. Dies betraf immer wieder Personen aus dem Umfeld der kurdischen Freiheitsbewegung so auch eine 18 Jährige Oberhausenerin Ende letzten Jahres.

    Am 4. November 2022 wurde einer 18-jährigen Oberhausenerin der Reisepass entzogen und die Aushändigung sowie der Besitz des Personalausweises versagt wie die kurdische Nachrichtenagentur ANF berichtet. Begründet wurde das Vorgehen mit ihrem Engagement im kurdischen Gemeindezentrum Duisburg und einer anstehenden Reise zu ihrer Familie nach Istanbul.

    Ihr Engagement im kurdischen Gemeinschaftszentrum wird von der Stadt Oberhausen als Tätigkeit für die kurdische Arbeiterpartei PKK gedeutet. Hinter der Reise nach Istanbul vermutete sie eine „Teilnahme an einen militärischen Ausbildungscamp der PKK. Als Grundlage für diese Behauptungen diente eine Mitteilung der „Sicherheitsbehörden“. Eine Ausreise der 18-jährigen gefährde damit „erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Passgesetzes.

    Die junge Oberhausenerin ist nicht die erste Betroffene in den letzten Jahren. Auch verschiedenen Delegationen nach Rojava so wie anderen Aktivist:innen, die der kurdischen Bewegung zugeordnet wurden, wurde immer wieder die Ausreise verboten.

    Stark Anstieg bei Ausreiseverboten

    Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (DIE LINKE) stellte dazu einen kleine Anfrage an die Bundesregierung. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass in den vergangenen vier Jahren 131 Menschen die Ausreise aus Deutschland verweigert wurde. Die Zahl ist zwischen 2018 und 2022 von drei Personen auf mittlerweile 66 Personen pro Jahr gestiegen. Als Grundlage für die Ausreiseverbote werden in der Regel europäische Datenbanken wie das Schengener Informationssystem genutzt.

    Die Zahlen der Bundesregierung decken sich allerdings nicht mit den Berichten von Ausreiseverweigerungen in den letzten Jahren. So berichtet ANF etwa von einer Delegation von 17 Personen im Jahr 2021 denen die Ausreise nach Südkurdistan verweigert wurde. Die Bundesregierung selbst gibt jedoch für das Jahr 2021 nur 14 Personen an, denen die Ausreise verweigert worden sein soll. Die Dunkelziffer der Verweigerungen könnte als durchaus noch höher liegen.

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