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Freitag, April 26, 2024
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    G20-GegnerInnen trotzen Versammlungsverboten in Hamburg

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    Ein Hamburger Gericht verbietet das Protest-Camp im Stadtpark. Eine Demo-Verbotszone besteht bereits. Die GipfelgegnerInnen lassen sich aber nicht einschüchtern.

    Mitte vergangener Woche hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht das geplante Camp von G20-GegnerInnen im “Stadtpark Hamburg” verboten. Das Gericht gesteht dem Camp keinen vom Grundgesetz geschützten Versammlungscharakter zu. Dagegen führten die OrganisatorInnen heute eine Protest-Mahnwache durch und haben außerdem beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch ein zweites Protest-Camp im “Altonaer Volkspark” wurde vom Bezirksamt nicht genehmigt. Daraufhin kündigten die VeranstalterInnen an, im Notfall „wild“ in der Stadt zu zelten und Grünflächen zu besetzen.

    Gegen die angekündigten Grundrechtseinschränkungen durch den Staat hat sich zudem eine Initiative unter dem Titel „Hamburg ist unsere Stadt“ gebildet, deren Appell verschiedene NGOs und Vereine bis hin zu Einzelpersonen aus Linkspartei, Grünen und SPD unterzeichnet haben. Im Aufruf heißt es unter anderem: Wir wollen keinen Ausnahmezustand, keine Polizeistaatstage in der Stadt. Mögen die G20 sich in den Messehallen treffen – Hamburg bleibt unsere Stadt!

    Die OrganisatorInnen der Großdemo am 8. Juli unter dem Motto „Grenzenlose Solidarität statt G20 kündigten außerdem an, gegen das erlassene Versammlungsverbot für große Teile der Hamburger Innenstadt zu klagen. Ihr Ziel ist es, den von ihnen vorgesehenen Abschlusskundgebungsort auf dem “Heiligengeistfeld” juristisch durchzusetzen.

    Auch das „Antiimperialistische Bündnis gegen die G20“ hat sich in einer Erklärung gegen die angekündigten Repressionen zu Wort gemeldet und ruft auf, sich der Spaltung und den Einschüchterungsversuchen zu widersetzen“.

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