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Freitag, April 26, 2024
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    “Grundrechte wurden völlig ausgehebelt” – Ein Interview mit Rechtsanwältin Anna Busl

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    Hunderte wurden während der G20-Proteste in Gewahrsam genommen, über 50 sitzen noch in Untersuchungshaft. Wie sah die Arbeit in der Gefangenensammelstelle aus?  Ein Interview mit Rechtsanwältin Anna Busl.

    Während der Proteste hatte der “Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein” (RAV) einen anwaltlichen Notdienst gebildet, an dem Sie beteiligt waren. Wie haben Sie die Gefangenensammelstelle (GeSa) und das Verhalten gegenüber den AnwältInnen erlebt?

    Ich werde jetzt von meinen Erfahrungen sprechen, die sich vor Allem auf Samstag und Sonntag beziehen. Wir hatten eine Aufteilung: Ein Teil von uns war auf der Straße unterwegs und hat die Demonstrationen beobachtet, der andere Teil hatte Dienst in der GeSa. Meine Dienstzeiten waren von Samstag bis Sonntag. Was ich da auch von Kollegen erfahren habe, waren massive Behinderungen, wenn man in das Gespräch mit den Mandanten kommen wollte, sodass diese direkt keine Möglichkeit hatten, mit einem Anwalt zu sprechen. Sie wurden stundenlang davon abgehalten und man konnte nicht an die Betroffenen heran kommen. Irgendwann ist sogar ein Kollege mit körperlicher Gewalt hinaus aus der GeSa geschafft worden. Auch bei den Vorführungen im Gericht war das Verhalten der Polizeibeamten sehr rüde, die haben teilweise Mandanten abgeschirmt, sodass man nicht an sie heran kam.

    Gab es sonstige Einschränkungen?

    Das Hauptproblem an diesen zwei Tagen war, dass man überhaupt zu den Betroffenen kommt, um mit ihnen zu sprechen. Außerdem müssten diese eigentlich unverzüglich einem Richter vorgeführt werden, denn das ist notwendig, damit diese darüber entscheiden, ob die Ingewahrsamnahme rechtmäßig war. In der Untersuchungshaft gilt natürlich das Gleiche, auch hier muss unverzüglich darüber entschieden werden. Aber besonders extrem war es bei denjenigen, die unter dem Vorwand der Ingewahrsamnahme festgehalten wurden. Hier sind die Betroffenen teilweise über 30 Stunden nicht einem Richter vorgeführt worden. Man wusste nicht, was dort los war und wurde vertröstet, musste warten, warten, warten.

    Können Sie uns von konkreten Vorwürfen gegen Einzelne berichten?

    Die Hauptbegründung für Ingewahrsamnahmen ist, dass von dieser Person Straftaten erwartet werden können. Das wurde mit zunehmender Dauer des Gipfel verstärkt eingesetzt, am markantesten war es am Samstag und Sonntag, da hat ausgereicht, dass man schwarze oder nasse Klamotten anhatte. Dies bedeutete, dass man in irgendeiner Weise Teil der „Krawallmacher“ oder des „schwarzen militanten Mobs“ war. Da wurden dann in den Anträgen überhaupt keine Rechtsbegriffe mehr angewandt. Das hatte auch nichts mehr mit einer individualisierbaren Gefahrenprognose zu tun. Zudem kam hinzu, dass mit jeder weiteren Demonstrationsanmeldung die Gefahrenprognose erweitert wurde. Es gab am Sonntag zu Recht eine Demonstration für die Gefangenen, diese war aber ein weiterer Grund, die Prognose zu erweitern. Wegen einer Demonstration ging man also von weiteren Ausschreitungen aus. Das heißt nichts anderes, als eine angemeldete Demonstration als Gefahr zu interpretieren. Die Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit stand also unter einem generellem Verdacht, Grundrechte wurden dadurch völlig ausgehebelt, was ich für das gesamte Wochenende so wahrgenommen habe.

    Wie sehen Sie die Verhängung von U-Haft und können Sie konkrete Beispiele nennen?

    U-Haft ist von dem, was ich mitbekommen habe, z.B. in Fällen, in denen schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wurde, verhängt worden. Ich kenne noch keine Komplettauswertung, daher ist das folgende nur eine Wahrnehmung von mir: Der Eindruck war, dass da auch von Samstag auf Sonntag härter vorgegangen wurde, also eher U-Haft verhängt worden ist. Zudem waren viele betroffen, die keinen deutschen Pass hatten, also beispielsweise italienische Staatsbürger. Begründet wurde dies z.B. mit angeblicher Fluchtgefahr, was rechtswidrig ist, denn Ítalien ist Mitglied der Europäischen Union.

    Rechnen Sie mit weiteren Repressionen gegen Demonstranten?

    Ja, leider rechne ich damit. Vor allem deswegen, weil schnell der Ruf nach harten Maßnahmen aufkam. Es sollen „schwere Strafen“ ausgesprochen werden. Das geht so überhaupt nicht, denn eine Strafe darf nur dann verhängt werden, wenn eine individuelle Schuld nachgewiesen ist. Aber aufgrund dieser Ankündigungen und auch, weil es ja bereits Aufrufe der Polizei gab, dass man angebliche Straftäter melden solle, befürchte ich, dass es zu weiteren Ermittlungsverfahren kommen wird. Es gibt sicherlich auch noch eine Masse an Material, das von der Polizei gesammelt wurde, das ausgewertet werden wird. Dagegen muss man sich wappnen.

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