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Dienstag, März 19, 2024
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    Künstliche Pleite von Air Berlin?

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    Zweitgrößte Airline Deutschlands meldet Insolvenz an  – Der Staat springt ein.

    Das Luftfahrtunternehmen Air Berlin hat Insolvenz in Eigenverwaltung  angemeldet. Das bedeutet, dass das bisherige Management aktiv bleibt, um das zahlungsunfähige Unternehmen zu erhalten und zu “sanieren”. Das Verkehrs- und Wirtschaftsministerium hilft Air Berlin dabei mit einem Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro Steuergeld, um den Flugbetrieb noch für rund 3 Monate aufrechtzuerhalten. Täglich fliegen rund 80.000 Passagiere mit der Airline.

    Künstliche Insolvenz?

    Die britische Fluggesellschaft Ryanair legt gegen den Staatskredit nun bei der EU-Kommission Beschwerde ein.  Nach ihrer Aussage handelt es sich um eine künstlich erzeugte Insolvenz bei Air Berlin. Sie diene dazu, dass Air Berlin durch das größte deutsche Luftfahrt-Unternehmen “Lufthansa” schuldenfrei übernommen werden könne. In diesem Fall würde der deutsche Staat direkt im Interesse des Lufthansa-Konzerns agieren. Lufthansa hat bereits seit einiger Zeit ein Auge auf Airberlin geworfen. Somit würde ein dominantes deutsches Luftfahrt-Monopol entstehen.

    Hintergrund der Insolvenz ist außerdem der Ausstieg des Staatskonzern “Ethiad” aus Abu Dhabi. Dieser war 2012 mit 29,2% in das Unternehmen eingestiegen. Nachdem Airberlin nun über Jahre rote Zahlen schrieb hat Etihad seine finanzielle Unterstützung eingestellt. Man sei jedoch „weiterhin bereit dabei zu unterstützen, eine kommerziell gangbare Lösung für alle Beteiligten zu finden“.

    Folgen für die ArbeiterInnen

    Mit der Insolvenz sind große Gefahren für die rund 8600 MitarbeiterInnen der Airline verbunden. Durch die Pleite verlieren möglicherweise alle ihre Arbeitsplätze bei Airberlin. Übergangslösung sind jedoch wahrscheinlich. Laut Aussage des Bundesvorstand Christine Behle der Gewerkschaft “Verdi” seien die Chancen für eine Übernahme in einem anderen Unternehmen für KollegInnen in Kabine und Cockpit sehr gut. Schwierig sei es insbesondere bei dem VerwaltungsmitarbeiterInnen. Gewerkschaftliche Kämpfe zur Erhaltung aller Arbeitsplätze wurden nicht angekündigt.

    Folgen für die Kunden

    Auch wenn in den nächsten drei Monaten noch geflogen wird, warnen Verbraucherzentralen davor, dass es schwierig werden kann, Tickets für den darauf folgenden Zeitraum erstattet zu bekommen.  Auch für Folgeschäden z.B. Hotels oder Mietwagen die nicht wahrgenommen werden können, wird die Airline nicht aufkommen.

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