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Freitag, April 26, 2024
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    Innenministerium will Öcalan-Bilder „grundsätzlich“ verbieten.

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    PKK-Verbot soll laut Ministeriumssprecher erneut erweitert werden.

    Harsche Kritik äußerte Johannes Dimroth am Montag in Berlin. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums kritisiert den Umgang der Kölner Polizei mit dem bundesweiten kurdischen Kulturfestival am vergangenen Samstag an der Deutzer Werft in Köln.

    Mehr als 20.000 Menschen hatten an dem Festival unter dem Motto: „Freiheit für Öcalan – Statut für Kurdistan – Demokratie für den Mittleren Osten“ teilgenommen. Darunter auch tausende Menschen mit Fahnen und dem Konterfei des inhaftierten Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan.

    Laut Kölner Polizeiführung fallen die gezeigten Fahnen nicht unter das – erst im März diesen Jahres vom Bundesinnenministerium per Erlass deutlich verschärfte – Fahnen- und Symbolverbot im Rahmen des PKK-Verbots.

    „Für uns ist klar, dass das Geschehene im Prinzip so jedenfalls nicht unserem Verständnis des Vereinsverbots und dem damit einhergehenden Kennzeichenverbot entspricht“, sagte hingegen Ministeriumssprecher Dimroth. Für das Bundesinnenministerium sei jede Abbildung Öcalans „grundsätzlich“ von dem Verbot betroffen.

    Das türkische Außenministerium bestellte noch am Samstag den deutschen Botschafter Martin Erdmann – mittlerweile zum 16. Mal in jüngster Zeit –  wegen des Festivals in Köln in das türkische Außenministerium ein und überreichte ihm eine diplomatische Protestnote.

    PKK keine Terrororganisation

    Ebenfalls vergangene Woche entschied das höchste belgische Gericht, dass die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nicht als Terrororganisation anzusehen sei. Vielmehr befände sich die Organisation als Kriegspartei in einer militärischen Auseinandersetzung mit dem türkischen Staat. Das Gericht beendete damit auch ein seit über einem Jahrzehnt laufendes Verfahren gegen mehrere angebliche Mitglieder der PKK in Belgien. Das Urteil ist rechtskräftig, es kann also nicht mehr angefochten oder aufgehoben werden.

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