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Dienstag, März 19, 2024
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    Weiblich, männlich und divers

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    Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur “Dritten Option” bei der Geschlechtseintragung

    Es war ein jahrelanger Prozess von AktvistInnen, die Debatte um eine Geschlechterzuschreibung, welche die geschlechtliche Vielfalt berücksichtigt, loszutreten. Bereits vor einem Jahr war durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Gesetzesänderung abzusehen, doch es war unklar, in welchem Ausmaß die neue Gesetzgebung verschiedene Geschlechtsidentitäten und -realitäten berücksichtigen würde. Nun soll die dritte Eintragungsmöglichkeit “divers” lauten. Die bislang oft gewählte Option, gar kein Geschlecht eintragen zu lassen, bleibt weiterhin offen.

    Eine “positive” Identität

    Ein Großteil der politischen AktivistInnen, die für die “dritte Option” gekämpft haben, wünschten sich, dass Menschen selbst aussuchen können, was ihr Personenstand ist, also einen freien Eintrag. Allein der Umstand, dass die Auswahlmöglichkeiten über  “männlich” und “weiblich” hinaus erweitert werden sollte, stieß bei zahlreichen PolitikerInnen jedoch auf so viel Widerwillen, dass das Ziel vor allem lauten musste: Einen Kompromiss finden, der Menschen mit nicht-binärer oder intersexueller Geschlechtsidentität eine “positive Identität” und Würde geben kann, so Bundesjustizministerin Barley. Mit “divers” soll diese Möglichkeit jetzt gefunden worden sein.

    Ein ärztliches Attest vonnöten

    Die Erleichterung der AktivistInnen der “Dritten Option” bleibt nicht ungetrübt. Obwohl mit dem Vorschlag “divers” eine Möglichkeit der Geschlechtseintragung gefunden wurde, die nicht von vornherein nicht-weibliche beziehungsweise nicht-männliche Identitäten benachteiligt, sehen die StreiterInnen für die Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt weiterhin Diskriminierungen. Die Option im Personenstandsregister soll z.B. erst nach Aufsuchen eines Arztes nutzbar sein – damit verfehlt sie ein wichtiges Anliegen der AktivistInnen: Geschlechtliche Identität sei schließlich durch keinen Arzt feststellbar, sondern die Personen selbst seien sich am besten darüber im Klaren, welches Geschlecht sie hätten.

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