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Freitag, April 26, 2024
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    Seehofer und die LINKE Brandenburg auf dem gleichen Kurs?

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    Bundesweit wird über die Verschärfungen der Polizeigesetze in den Ländern diskutiert. Ob in Sachsen, Bayern, NRW – überall sind sie ein Thema. – Ein Kommentar von Marie Ahmed.

    In einigen Ländern sind bereits restriktivere Gesetze verabschiedet worden. Diese Verschärfungen folgen alle der Stoßrichtung vom CSU-Innenminister Seehofer, der ein Musterpolizeigesetz für alle Länder nach bayrischem Vorbild plant (Link).

    Die somit angestrebte Aushebelung des Förderalismus’ ist schon problematisch genug. Nun stellt sich jedoch in Brandenburg eine neue Herausforderung dar: Die LINKE ist – zusammen mit der SPD – Regierungspartei. Wie wird sich nun also eine „linke Landesregierung“ verhalten? Bisher sieht alles nach braver Unterordnung aus.

    Einen jüngsten Vorstoß gab es bereits: Die erste Lesung im Brandenburger Landtag fand Mitte November statt. Kritik hagelte es zuhauf, sowohl vom #noPolGBbg – dem Bündnis gegen das Brandenburger Polizeigesetz – als auch von Datenschutzbeauftragten und Juristenverbänden.

    Die LINKE Brandenburg stellte 2016 selbst fest, dass eine „Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raums und auch Eingriffe in den persönlichen Bereich […] Kriminalität nicht verhindern. […] Schutz wird hier also suggeriert, um den Preis der informationellen Selbstbestimmung.“ (Link).

    Nun sind jedoch genau diese Ausweitungen von Überwachung wie auch die Eingriffe in persönliche Bereiche elementare Bestandteile der verschärften Vorlage zum neuen Brandenburger Polizeigesetz-: Meldeauflagen, seitenweise Terrorismusparagraphen, Staatstrojaner, Öffentlichkeitsfahndung und Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. All dies wird von der Linkspartei mitgetragen.

    Interessanterweise warnte die LINKE 2016 noch davor, „polizeiliche Maßnahmen zur Beruhigung der Bevölkerung oder aus Wahlkampftaktik willkürlich [einzusetzen]“. Doch ist es nicht genau das, was die Landesregierung hier versucht? Die BürgerInnen im Land sind beunruhigt, der Staat scheint hilflos und unbeholfen mit Protest umzugehen, im September wird in Brandenburg der Landtag gewählt. Und nun soll das Polizeigesetz verschärft werden? Die Paradoxie liegt auf der Hand.

    Aber dennoch argumentiert die Parteispitze damit, regierungsfähig zu bleiben und keinen Koalitionsbruch provozieren zu wollen. Außerdem wird die Sorge, eine spätere Landesregierung könne ein noch schlimmeres Polizeigesetz verabschieden, angeführt.

    Sind das die Argumente, die die Basis einer Landesregierung vorbringen sollten? Aus Sorge vor späteren noch größeren antidemokratischen Einschnitten lieber selbst mit den Einschnitten anfangen? Und ganz nebenbei: unabhängig davon, ob das Polizeigesetz verschärft wird oder nicht, kann eine spätere Regierung jederzeit ein neues Polizeigesetz beschließen.
    Die zweite Lesung könnte bereits im März/April im Brandenburger Landtag stattfinden. Das Brandenburger Bündnis gegen das neue Polizeigesetz #noPolGBbg plant hierzu weitere Aktionen.

    Symbolisch für die gesamte Widersprüchlichkeit ist hierbei, dass verschiedenen Kreisverbände der Partei Die LINKE sowie deren Jugendorganisation selbst aktive UnterstützerInnen des Widerstandsbündnisses sind. Es könnte die letzte Chance der Partei sein, Rückgrat zu beweisen, der Basis zu folgen, dem selbstformulierten Freiheitsanspruch der Partei gerecht zu werden und das Gesetz zu kippen.

    Denn eins ist klar: wenn die neue Vorlage bei der zweiten Lesung nicht durchkommt, wird es in dieser Legislatur knapp, ein neues Gesetz zu verabschieden, und nebenbei könnte die LINKE ihren WählerInnen auch beweisen, dass sie tatsächlich mehr sein will als die anderen bürgerlichen Parteien.

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