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Mittwoch, Mai 8, 2024
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    Versammlungsfreiheit aufgehoben

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    Im Zuge der Corona-Pandemie wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiter eingeschränkt, selbst wenn sich Demonstrierende an strenge Schutzmaßnahmen halten.

    Die Initiative „Leave no one behind“ hatte am Donnerstag den 2. April 2020 eine Kundgebung am Hamburger Steintorplatz angemeldet. Sie wollten auf die Situation in Zeiten der Corona-Krise aufmerksam machen, da speziell Wohnungslose und Geflüchtete durch die Pandemie gefährdet sind. Sie haben oft nicht die Möglichkeit sich ausreichend zu schützen.

    Bis zum 26. März 2020 befand sich an dem Ort am Steintorplatz noch das Informations-Zelt von Geflüchteten der Insel Lampedusa. Dieses wurde gewaltsam geräumt und abgebaut, als Begründung wurde Infektionsschutz genannt.

    Infektionsrisiko wurde auf ein Minimum reduziert

    Den Teilnehmenden sei die Infektionsgefahr sehr wohl bewusst gewesen, daher sollte ein Abstand von mindestens zwei Meter eingehalten werden, auf eine breite Mobilisierung und das Verteilen von Flugblättern wurde verzichtet und viele der Menschen trugen Gesichtsmasken.

    Trotzdem wurde eine Ausnahmegenehmigung von Seiten der Gesundheitsbehörde abgelehnt und durch eine Eilentscheidung des Hamburger Gerichts ein Versammlungsverbot erteilt, obwohl Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Bereits am Sonntag zuvor wurde eine vergleichbare Kundgebung aufgelöst.

    Wohnungslose und Geflüchtete haben keinen Schutzraum

    Wohnungslose können die Kontaktbeschränkungen oft nicht aufrechterhalten und den Aufforderungen zu Hause zu bleiben nicht nachkommen. Auch Geflüchtete können in Sammelunterkünften und Gemeinschaftsküchen die gesundheitlichen Mindeststandards nicht einhalten. Genau auf diese Umstände wollten die Teilnehmenden aufmerksam machen.

    Obwohl die Menschen zum Teil zwanzig Meter auseinander standen, war die Gefährdung der Gesundheit und die mögliche Weiterverbreitung des Virus offiziell der Hauptgrund für das Hamburgische Verwaltungsgericht. Die von der Polizei abgefangenen Personen wurden von einem Großaufgebot festgesetzt und erhielten Strafanzeigen. Für das Hamburger sowie für das Verwaltungsgericht in Hannover wögen die Gesundheit und das Leben schwerer, als ein Aussetzen der Rechts auf Versammlungsfreiheit.

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