Der Blick der Öffentlichkeit richtet sich momentan gegen die „Querdenker“. Der Verfassungsschutz Baden-Württembergs beginnt die „Beobachtung“, und Innenminister Herbert Reul aus NRW will eine Reform des Paragrafen zum Landfriedensbruch vornehmen. Doch ist solch eine „Law-and-Order“-Politik zielführend im Kampf gegen Rechts? – Ein Kommentar von Felix Thal
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg führt die „Querdenken-Bewegung“ seit Neustem als „Beobachtungsfall“. Extremist:innen sollen die Bewegung unterwandert und zum Teil eine Radikalisierung hervorgebracht haben.
Für diese Erkenntnis bedarf es aber keiner staatlichen Behörde, die den NSU maßgeblich mit aufgebaut und dessen Taten verschleiert hat.
Schon zu Beginn, als die ersten Querdenker-Versammlungen stattfanden, haben sozialwissenschaftliche Analysen und antifaschistische Veröffentlichungen die Offenheit nach Rechts deutlich gezeigt.
Die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes sind Augenwischerei. Vielmehr ist der Verfassungsschutz eher Teil des Problems als Teil der Lösung (1, 2).
Drei Agenten des NRW-Verfassungsschutzes als Faschisten enttarnt
Auf der anderen Seite versucht Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (CDU), durch eine Verschärfung des Paragrafen zum Landfriedensbruch, dem nur scheinbar „neuen“ Problem Herr zu werden. Danach könnten nun – laut dem Minister – Demonstrationsteilnehmende, die durch ihre physische Präsenz Gewalttätern Schutz bieten würden, von der Polizei verfolgt werden können.
Ein Umstand, dem linker Protest bereits seit Jahren ausgesetzt ist. Was als neue Maßnahme gegen Corona-Leugner:innen und Faschist:innen verkauft wird, spürten die Besetzer:innen des Dannenröder Waldes tagtäglich.
Der Kampf gegen Faschismus kann nur ohne staatliche Behörden und ohne dessen Repressionsorgane erfolgen.