Nach einer Generalklausel der Europäischen Union könnte der Amtshilfe-Einsatz auch beim politischen Generalstreik gegen Versorgungseinrichtungen, gewaltsamen Massenprotesten, sozialen Unruhen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsams durch Streiks und/oder Straßenblockaden im Transport- und Energie- oder Gesundheitswesen möglich sein.