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Wut über Hartz-IV-„Erhöhung“ um ganze 3 Euro

Der „Regelbedarf“ für Hartz-IV-Empfänger:innen wird 2022 drei Euro mehr betragen – nicht einmal ein Inflationsausgleich. Das bedeutet: Real sinken der Hartz-IV-Satz und die Kaufkraft der Empfänger:innen. Vor dieser Entwicklung hatten Sozialverbände gewarnt. Betroffene und Fürsprecher:innen kritisieren die Anpassung als einen „schlechten Witz“ und „blanken Hohn“.

Der Regelsatz für eine alleinstehende Hartz-IV-beziehende Person soll von 446 auf 449 Euro steigen, also um drei Euro. Für Partner:innen steigt er ebenfalls um drei Euro auf dann 404 Euro.

Die selbe Erhöhung gibt es für Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahre, die im Elternhaus leben. Die Sätze für 0- bis 5-Jährige bzw. 6- bis 13-Jährige fallen mit 283 Euro bzw. 309 Euro erheblich geringer aus. Sie werden auch nur um jeweils zwei Euro erhöht.

Warum?

Damit gleicht die Erhöhung des Regelbedarfs – der ohnehin als viel zu niedrig und kleingerechnet kritisiert wird – nicht einmal die Inflation aus. Von einer Erhöhung zu sprechen, ist deswegen nur bedingt richtig: Die reale Kaufkraft der Hartz-IV-Empfänger:innen, also das, was sie sich leisten können, wird verringert. Dabei ist die Entwicklung doch an die Preisentwicklung – also eine Maßzahl der Inflation – gekoppelt. Wie kommt es dennoch zu der Entwicklung?

Neben der Preisentwicklung, die zu 70 Prozent in die Bedarfe einfließt, werden diese auch durch die Lohnentwicklung bestimmt. Im vergangenen Jahr war diese – vor allem durch Kurzarbeit und viel Arbeitslosigkeit – katastrophal. Sie wirkt sich also negativ auf die Entwicklung aus und sogar ein geringerer Satz wäre denkbar gewesen.

Außerdem wird die Preisentwicklung erst mit einer erheblichen Verzögerung von sechs Monaten berücksichtigt. Die dann festgelegten, auf veralteten Zahlen beruhenden Berechnungen sind dennoch für ein Jahr gültig.

Forderung nach Neuberechnung

Sowohl Betroffene als auch Sozialverbände kritisieren die vorgenommene „Erhöhung“. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Paritätischen Wohlfahrtverband, spricht von einer „armutspolitischen Bankrotterklärung“.

„Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert er.

der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, fordert eine Neuberechnung: „Mit diesen kümmerlichen Beträgen kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden.“ Jedes fünfte Kind in Deutschland sei von Armut betroffen. „Das ist eine Schande für eine der reichsten Industrienationen der Welt.“

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