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Dienstag, März 19, 2024
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    Kommt bald die Paketsteuer für den Online-Versandhandel?

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    Versand-Giganten wie Amazon haben in letzter Zeit ihren Umsatz noch weiter steigern können. Währenddessen sterben in vielen Orten die Innenstädte aus. Nun soll eine neue Steuer das Problem mindern. Doch wie eine Paketsteuer genau helfen soll und wer sie am Ende bezahlt, bleibt unklar.

    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert in seiner Pressemitteilung vom 4. Oktober eine zusätzliche Besteuerung für den Online-Handel. Große Versandhändler wie Amazon und Co. würden die öffentliche Infrastruktur benutzen, jedoch dafür keine oder kaum Gewerbesteuer zahlen.

    „Die Pandemie hat Handel und Gastronomie hart getroffen. Wir müssen davon ausgehen, dass sehr viele Geschäfte bundesweit schließen beziehungsweise nicht wieder öffnen werden. Alleine das bedeutet einen Verlust von unzähligen Arbeitsplätzen. Gewinner ist der Onlinehandel, der 2020 seinen Umsatz auf über 72 Mrd. Euro steigern konnte“, sagten DStGB-Präsident Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg.

    Im vergangenen Jahr hat Amazon allein in Deutschland einen Umsatz von 25,44 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die Steuern, die darauf gezahlt wurden, liegen noch nicht vor. Rechnet man allerdings mit dem Steuersatz von 1,3% wie im Jahr 2019, wird Amazon etwa 333 Millionen Euro zahlen müssen.

    Letzte Rettung für die auf Konsum orientierten Innenstädte?

    Durch die Paketsteuer soll nun also der Online-Handel für die Finanzierung der Umgestaltung der Innenstädte mit aufkommen. Schon seit längerem veröden die auf Konsum ausgerichteten Innenstädte immer weiter. Die aktuelle Wirtschaftskrise hat diesen Trend noch einmal angeheizt.

    Mit einem Umfang von bis zu 1,5 Milliarden Euro soll die neue Steuer nun Abhilfe verschaffen. Laut Lansberg soll die Steuer umsatzabhängig sein und in den „Zukunftsentwurf“ für die Innenstädte integriert werden. Darin gehe es um einen Plan, die Innenstädte wiederzubeleben und umzuwandeln.

    In der Pressemitteilung wird jedoch nicht darauf eingegangen, das die Versandhäuser die Steuer vermutlich direkt auf ihre Preise aufschlagen und damit an die Endverbraucher:innen weitergeben werden.

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