Kurz vor Weihnachten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Eilantrag gegen das Musikboxenverbot in Freiburg entschieden und dem Klagebündnis eine Absage erteilt. Mit dem Beschluss hat der VGH die Praxis der Stadt Freiburg, junge Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, unterstützt und Tür und Tor für weitere Beschränkungen des öffentlichen Raums geöffnet. – Ein Kommentar von Alexandra Baer