3,9 Millionen Menschen zahlen heute in Deutschland den Spitzensteuersatz. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die aktuelle Steuerschätzung des Bundesfinanzamts. Wenn man die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern unberücksichtigt lässt, hat sich demnach die Zahl der Spitzensteuersatzzahler seit 2004 verdoppelt.
Bei der betroffenen Personengruppe handele es sich keineswegs nur um „Superreiche“: Wer heute das 1,5-fache des Durchschnittslohns verdient, kann bereits den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Bei einem Single reicht dafür ein Jahreseinkommen von 54.058 Euro, womit auch „immer mehr gut verdienende Facharbeiter“ oder „Krankenschwestern mit ihren Überstunden“ betroffen seien. Diese Personengruppen zahlen demnach denselben Steuersatz wie der Manager eines Dax-Konzerns. Zum Vergleich: 1960 musste man noch das 18-fache des Durchschnittslohns verdienen, um den Spitzensteuersatz zu zahlen.
Die Steuerbelastung von durchschnittlich verdienenden LohnarbeiterInnen liegt laut Berechnungen des Wirtschaftsinstituts IW Köln aktuell bei 17,6 Prozent. Während die Einnahmen des Staates (Bund, Länder und Kommunen) seit 2005 um fast 50 Prozent gestiegen seien, habe der Lohnzuwachs im gleichen Zeitraum nur 23 Prozent betragen.
Bei diesen Berechnungen sind alle indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer, Tabaksteuer und Benzinsteuer nicht berücksichtigt, die anteilsmäßig überwiegend von Beschäftigten gezahlt werden.