Teilnehmer einer AfD-Gästegruppe stellten in Gedenkstätte Sachsenhausen den Holocaust in Frage. Alice Weidel hatte sie eingeladen.
Eine BesucherInnengruppe der AfD hat am 10. Juli 2018 die Gedenkstätte Sachsenhausen besucht. Dabei wurden geschichtsrevisionistische und antisemitische Äußerungen hervorgebracht, sodass der Vortrag der Gedenkstätte abgebrochen werden musste.
Die siebzehn Teilnehmenden waren eine Gruppe vom Bodensee und kamen aus dem Wahlkreis der AfD-Politikerin Alice Weidel. Sie ist Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion und Oppositionsführerin im Bundestag. Während des Besuches wurde der Vortrag eines Gedenkstätten-Mitarbeiters derart gestört, dass der Besuch abgebrochen werden musste. Dabei fielen fünf bis sechs BesucherInnen durch ihre antisemitischen und geschichtsrelativierenden Aussagen auf: Die Existenz von Gaskammern wurde angezweifelt, die Gräueltaten der Nationalsozialisten im Lager heruntergespielt, die Verbrechen der Alliierten Streitkräfte der Shoah gleichgesetzt und den Mitarbeitenden die Kompetenz abgesprochen. Auch nach mehrmaliger Aufforderung, die Störungen zu unterlassen, da es sich bei der Gedenkstätte auch um einen Friedhof für mehrere tausend Verstorbene handele, wurden die Unterbrechungen fortgesetzt.
Die Gedenkstätte wird konsequent von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
Horst Seferens, Sprecher der Gedenkstätte, äußerte sich zu dem Vorfall und gab an, dass strafbare Aussagen, wie die offene Leugnung des Holocaust, bewusst umgangen und gemieden wurden. Die „Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten“ will in Zukunft weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und verurteilt die Existenz der AfD im Bundestag und in vielen Landtagen.
Strafanzeige wurde eingeleitet
Laut einem Behördensprecher wurde am gestrigen Donnerstag Strafanzeige gestellt. Frau Alice Weidel war während des Vorfalls nicht anwesend. Ihr Büro zeigte sich überrascht und sei über die Vorfälle nicht informiert gewesen. Die Fahrt der Gruppe wurde vom Bundespresseamt finanziert. Auch dieses bestätigte die Vorkommnisse und die Aussagen der Teilnehmenden.
Jede/r Bundestagsabgeordnete besitzt die Möglichkeit, Besuchergruppen nach Berlin und Umgebung einzuladen. Kosten für die Fahrt, Übernachtung und Verpflegung werden von der Bundesregierung übernommen. Es werden „politisch Interessierte“ aus den jeweiligen Wahlkreisen des oder der Abgeordneten angesprochen.
[paypal_donation_button align=“left“]