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Nicht schwul genug für’s BAMF – jetzt droht eine Abschiebung

Ein Mann aus Kamerun soll abgeschoben werden. Der Grund ist bizarr: Seine Homosexualität lebe er nach Urteil des BAMF nicht offen genug aus, um dafür diskriminiert zu werden.

Das „Queer Refugee Network Leipzig“ informiert und berät Geflüchtete der LGBT+Community. Ihnen werden auf vielfältige Weise Hürden gestellt, allen voran der Umstand, dass Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität oder Sexualität in Deutschland immer wieder nicht anerkannt wird. Nun berichtet das Network über einen jungen Mann aus Kamerun, dessen Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde.

Heimliche Liebe sei kein Sicherheitsrisiko

Der Mann habe gegenüber dem BAMF erklärt, mehrere mehrjährige Beziehungen mit Männern geführt zu haben. Er habe diese verheimlicht, denn im Kamerun könne Homosexualität mit einer fünfjährigen Haftstrafe geahndet werden, wobei auch Fälle bekannt sind, in denen bedeutend längere Strafen verhängt wurden.

Das BAMF urteilte, dass sich dann ja gar kein Risiko für Leib und Leben des jungen Mannes ergäbe – es wisse doch niemand über seine wahre Sexualität Bescheid.

Zu wenig Details

Mittlerweile hat der Geflüchtete Beschwerde gegen den Bescheid des BAMF eingelegt. Dieses rechtfertigte laut „queer.de“ die Entscheidung damit, dass er sich nur äußerst vage über die Beziehung äußerte, er habe von schönen gemeinsamen Momenten, gemeinsamem Kochen und Hausarbeit gesprochen. Abgesehen davon, dass sich die Frage stellt, was die Beamten denn noch hätten wissen wollen, sei auch die psychische Verfassung des Mannes zu beachten: Erst eine psychotherapeutische Betreuung habe ihn dazu befähigt, überhaupt über seine Sexualität zu sprechen.

Zuletzt kritisiert das „Queer Refugee Network“, dass die Beamten, mit denen der Kameruner sprach, eben nicht geschulte Beauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung gewesen seien. Es ist nicht der erste Mann aus Kamerun, dessen Asylgesuch mit dieser Begründung abgelehnt wurde, ein weiterer Betroffener wartet seit Dezember 2017 auf seinen Verhandlungstermin.

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