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Dienstag, März 19, 2024
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    Immer mehr Abgeordnete beziehen nebenher Geld von der Industrie

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    Mehrere ParlamentarierInnen kassieren mehr als eine Million Euro an Nebenverdiensten. Die Organisation “Abgeordnetenwatch” kritisiert offensichtlichen Lobbyismus.

    Abgeordnete des Bundestags bekommen seit der letzten Diätenerhöhung mehr als 120.000 Euro im Jahr auf ihr Konto überwiesen. Zusätzlich genießen sie noch weitere Vorteile wie vom Staat bezahlte MitarbeiterInnen und Büroräume und einen eigenen Chauffeurdienst nur für den Bundestag.

    Das scheint einigen Abgeordneten nicht auszureichen: Mehr als jede/r Vierte(28,5 Prozent) geht einer bezahlten Nebentätigkeit nach. Besonders häufig tun das Abgeordnete der FDP (53%), der CSU (46%) und der CDU (32%). Damit ist der Anteil der ParlamentarierInnen mit Zusatzverdienst im Vergleich zum Jahr 2017 um mehr als 6% gewachsen.

    Fehlende Transparenz

    Bei Aufsichtsrats- und Beraterposten ist es in der Regel nachvollziehbar, woher das Geld kommt. Beispielsweise erhielt Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) seit 2017 mindestens 120.000 Euro von dem Schweizer Pharmakonzern Siegfried Holdling AG. Hier lässt sich schon eine gewisse Beeinflussung erkennen, jedoch wird es noch problematischer, wenn die Geldgeber verschleiert werden.

    Mehr als 6 Millionen Euro flossen seit der letzten Wahl in die privaten Kassen der ParlamentarierInnen, ohne dass die Namen der Geldgeber veröffentlicht wurden. Das ist möglich, da FreiberuflerInnen und Selbstständige, wie beispielsweise Anwälte und SteuerberaterInnen, ihre MandantInnen/GeldgeberInnen nicht offen legen müssen.

    So hat beispielsweise der AfD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Enrico Komning seit dem Vorjahr mindestens 600.000 Euro von einem seiner “Mandanten” kassiert. Wer hinter dem gut betuchten Mandanten mit der Bezeichnung „30468“ steckt, bleibt unbekannt.

    Verbot von Nebentätigkeiten für Abgeordnete eine Lösung?

    Eine Studie der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung von 2017 stellt ein vollständiges Verbot von bezahlten Nebentätigkeiten in den Raum. Es gehe darum, Tätigkeiten mit klarem Lobbybezug zu verbieten. Die Autoren stellen fest, dass das Vollk erwarten könne, dass „sich die Abgeordneten als ‚Vollzeit-Professionals‘ voll und ganz ihrem Verfassungsauftrag als ‚Vertreter des gesamten Volkes‘ und nur ‚ihrem Gewissen unterworfen‘ widmen“. Das wäre ein erster Schritt, würde jedoch bei Weitem nicht alle Formen der Einfussnahme durch die Industrie und ihre Lobbies verhindern.

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