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Samstag, November 9, 2024
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    Neues Gesetz gegen Abo-Fallen

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    Die Bundesregierung will Laufzeiten von Verbraucherverträgen wie Mobilfunkverträgen, Fitnessstudio-Mitgliedschaften und Zeitungsabos gesetzlich auf ein Jahr beschränken. Das soll vor nachteiligen Verträgen und Abo-Fallen schützen.

    Bereits im März hatte das Bundesjustizministerium angekündigt, ein Gesetz gegen Abo- und Kostenfallen auf den Weg zu bringen. Nun soll das Gesetz langsam Gestalt annehmen.

    Das Gesetz sieht unter anderem vor, Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte, automatische Ein-Jahres-Verlängerungen massiv zu begrenzen. Künftig sollen die Verträge dann nur noch eine Vertragslaufzeit von einem Jahr statt bisher zwei Jahren haben dürfen. Ebenfalls sollen automatische Verlängerungen auf drei statt bisher auf zwölf Monate begrenzt sein, auch die Kündigungsfristen würden von drei auf einen Monat gesenkt werden. Konkret geht es um alle Verträge, die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ betreffen.

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    Das Ziel des Gesetzes sei es vor allem, stark verbreitete betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen einzuschränken, da die KundInnen dadurch oft von einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten abgehalten würden.

    Das Gesetz sieht zudem vor, dass zukünftig alle telefonisch vereinbarten Verträge nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, bevor sie wirksam werden. Im vergangenen Jahr soll es mehr als 220.000 Beschwerden nach telefonischen Anbieterwechseln allein bei Gas- und Stromanbietern gegeben haben.

    Bis wann das Gesetz fertig ausgearbeitet ist und wann es beschlossen werden soll, ist bisher leider nicht bekannt.

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