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Freitag, April 26, 2024
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    Holocaust leugnen bleibt ein Verbrechen

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    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter die Meinungsfreiheit fällt und somit ein Verbrechen bleibt. Der Gerichtshof wies damit eine Klage von Ex-NPD-Chef Udo Pastörs ab.

    Im Januar 2010 hielt der ehemalige NPD-Fraktionschef Udo Pastörs eine Landtagsrede, bei der er vom „sogenannten Holocaust“ und einer „Ausschwitzprojektion“ durch bürgerliche Parteien sprach. Die Gedenkveranstaltungen bezeichnete er als „Betroffenheitstheater“ und als „einseitigen Schuldkult”.

    2012 wurde Pastörs für seine Rede zu acht Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sprach ihn schuldig, da er sich der Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen und der Verleumdung schuldig gemacht habe.

    Pastörs ging 2014 bis vor das Bundesverfassungsgericht und reichte Einspruch ein, dieser wurde zurück gewiesen.

    Holocaust leugnen ist kein Menschenrecht

    Pastörs legte schließlich wegen seines Schuldspruchs in Deutschland Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Straßburg ein. Dieser wies nun die Beschwerde zurück, der Schuldspruch sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Pastörs habe bewusst die Unwahrheit gesagt und das Leid der Jüdinnen und Juden diffamiert. Das sei ein Verstoß gegen die Werte der Konventionen selbst und falle somit nicht unter die Meinungsfreiheit.

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