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Freitag, April 26, 2024
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    Selbst Bundesrechnungshof meint: das Klimapaket der Bundesregierung ist unsozial

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    Für den Bundesrechnungshof ist das Klimapaket der großen Koalition unzureichend ausgestattet und verfügt über schwere, unsoziale Mängel in den Bereichen Gebäudesanierung und Unterstützung von Pendlern.

    Der Bundesrechnungshof ist für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zuständig. Im Zuge eines Berichts an den Finanzausschuss an den Bundestag wurden die Punkte energetische Gebäudesanierung sowie die Mobilitätsprämie für geringverdienende Berufspendler des “Klimapakets” analysiert.

    Gebäudesanierung für Gutverdiendende

    Dem Rechnungshof zufolge werden vor allem BesserverdienerInnen von den Steuerermäßigungen profitieren können. Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen werden davon vermutlich ausgenommen sein.

    Bereits die Anschaffung von z.B. umweltfreundlicheren Wärmepumpen ist sehr teuer. Eine Vielzahl von Menschen, die ein Haus besitzen, wird sich dies nicht leisten können. Der Bundesrechnungshof bevorzugt stattdessen eine „direkte und einkommensunabhängige“ Förderung, von der auch niedrige Einkommensstufen profitieren könnten.

    Warum das „Klimapaket“ uns ArbeiterInnen schadet und das Klima nicht schützt

    Mobilitätsprämie könnte an der Bürokratie scheitern

    Das Klimapaket sieht vor, dass Arbeiterinnen und Arbeiter, die von Berufs wegen hin und her fahren müssen, eine Mobilitätsprämie zugesprochen werden soll. Vorgesehen ist diese Prämie für alle Pendlerinnen und Pendler, deren Einkommen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrages von 9.408 Euro liegt.

    In Deutschland hat jeder Mensch jedes Jahr Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass das jeweilige Einkommen nicht durch Steuern gemindert werden darf, womit das gesetzliche Existenzminimum unterschritten werden würde.

    Menschen, die ein Einkommen in Höhe des Grundfreibetrages erhalten, können somit die Pendlerpauschale von 35 Cent pro Kilometer nicht in Anspruch nehmen, da sie keine Einkommenssteuer zahlen. Denen soll nun in Zukunft die Prämie zugesprochen werden.

    Der Bundesrechnungshof warnt jedoch davor, dass diese Personengruppe aus verwaltungstechnischer Sicht nur schwer erfasst werden könne. Bisher sei sie steuerlich nicht geführt und müsste neu erfasst werden, um die Prämie zu ermöglichen. Ob dieser organisatorische Aufwand finanziell und zeitlich durchführbar ist, wird bezweifelt.

    Bisher stärkt das Klimapaket in den zwei angesprochenen Punkten Besserverdienende und bietet Menschen mit geringem Einkommen wenig bis keine steuerliche Entlastung.

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