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Sonntag, April 28, 2024
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    Bund und Länder verlängern Corona-Maßnahmen

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    Am gestrigen Mittwoch hat eine Telefonkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer stattgefunden. Dabei verständigten sie sich auf die Verlängerung und Änderung verschiedener Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie, aber auch der Wirtschaftskrise.

    Die Ergebnisse wurden noch am Abend in einer Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Hamburgs regierendem Oberbürgermeister Peter Tschentscher bekannt gegeben. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen und veröffentlicht:

    • Die Kontaktsperre bleibt vorläufig bis zum 3. Mai erhalten.
    • Es soll sichergestellt werden, dass pro 20.000 EinwohnerInnen ein Team aus mindestens fünf Personen besteht, welches dafür verantwortlich ist, die Bevölkerung auf das Virus zu testen. Hierzu soll in besonders betroffenen Gebieten auch die Bundeswehr herangezogen werden können.
    • Bund und Länder rufen dazu auf, freiwillig sogenannte „Tracing Apps“ zu nutzen, die eine Erfassung von Infektionsketten und die Eindämmung des Virus erleichtern sollen. Hierbei sollen lediglich „epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen“ anonymisiert auf den Telefonen der NutzerInnen gespeichert werden. Ein Bewegungsprofil werde nicht erfasst.
    • Die Bundesregierung erklärt sich bereit, Einkäufe zu tätigen, die die derzeitige Testkapazität in der BRD von 650.000 pro Tag erhöhen sollen. Sie will die Länder ebenfalls bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung unterstützen. Diese soll vorrangig im Gesundheitswesen genutzt werden.
    • Im ÖPNV und beim Einkaufen, wo es schwer bis unmöglich ist, Sicherheitsabstände zu wahren, empfiehlt die Bundesregierung zwar dringend, Schutzmasken zu tragen, zwingend vorgeschrieben wird dies vorerst aber nicht.
    • Für besonders anfällige Gruppen sollen weiter besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, vor allem in Altersheimen oder Einrichtungen für behinderte Menschen. Diese sollen nach Absicht der Bundesregierung aber nicht in eine vollständige soziale Isolation der Risikogruppen führen.
    • Die Notbetreuung in Schulen und Kindergärten soll bestehen bleiben und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden. Eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs soll schrittweise und nach einer gewissen Vorbereitungszeit erfolgen. Für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes soll die Kultusministerkonferenz bis zum 29. April ein Konzept erarbeiten. Klar ist allerdings, dass die Abiturprüfungen stattfinden sollen. Ab dem 4. Mai sollen auch Abschluss- und qualifikationsrelevante Klassenstufen sowie die jeweils letzte Klasse der Grundschulen wieder in die Schule gehen. In einigen Bundesländern sollen die Abiturjahrgänge sogar bereits früher wieder zur Schule gehen dürfen.
    • In Hochschulen sollen Prüfungen und zu erbringende Praxisleistungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden können. Unter der selben Bedingung dürfen auch Archive und Bibliotheken öffnen. Lehrveranstaltungen sollen weitestgehend nur digital stattfinden.
    • Sämtliche Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August, religiöse Zusammenkünfte bis mindestens zum 3. Mai untersagt. Was als eine Großveranstaltung anzusehen ist, müssen die einzelnen Bundesländer in den kommenden Tagen definieren.
    • Ab dem 4. Mai soll es Friseurbetrieben ermöglicht werden, die Arbeit wieder aufzunehmen.
    • Alle Unternehmen sollen Hygienekonzepte umsetzen und – so weit praktikabel – Heimarbeit ermöglichen. Dies soll von den zuständigen Behörden kontrolliert werden. Ein entsprechendes Konzept wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorlegen.
    • Für Unternehmen sollen außerdem Kontaktstellen von den jeweiligen Wirtschaftsministerien eingerichtet werden, die bei der Wiederherstellung unterbrochener internationaler Lieferketten helfen sollen.
    • Alle BürgerInnen sollen weiterhin auf Reisen und Besuche verzichten. Das Verbot touristischer Übernachtungen im Inland und die weltweiten Reisewarnungen bleiben bestehen. Das Pendeln zur Arbeit hingegen bleibt weiterhin auch über Ländergrenzen hinweg erlaubt.
    • Bund und Länder wollen Mittel für vom Virus besonders betroffene Gebiete im Inland bereitstellen. Es sei ebenfalls denkbar, „nicht erforderliche Mobilität“ in diese hinein und aus ihnen heraus zu verbieten und damit ganze Regionen unter Quarantäne zu stellen.
    • Die Entwicklung eines Impfstoffes ist laut Regierung der „Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags“. Deshalb werde seine Entwicklung durch deutsche Unternehmen und internationale Organisationen gefördert. Er müsse außerdem in genügendem Umfang der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
    • Es soll außerdem eine SARS-CoV-2-Datenbank aufgebaut werden. Diese soll die Daten zu stationären Behandlungen und deren Verläufe umfassen. Außerdem seien weitere Studien in Planung. Dies sollen helfen, den weiteren Verlauf der Pandemie in Deutschland einschätzen zu können.

    Eine erneute Einschätzung der Lage durch die Kanzlerin und die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer sowie die Planung des weiteren Vorgehens soll in etwa zwei Wochen erfolgen.

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