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Montag, April 29, 2024
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    Gewalt gegen Frauen: Türkei tritt aus Istanbul-Konvention aus, Deutschland muss sie endlich umsetzen

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    Die Istanbul-Konvention ist ein über-europäisches, völkerrechtliches Abkommen, mit dem verschiedene Staaten sich selbst zur Aufgabe machen, Frauen und Mädchen durch Gesetzgebung, Prävention, Beratung und Schutzkonzepte vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Es ist nun seit drei Jahren in Deutschland geltendes Recht – und noch immer nur mangelhaft umgesetzt. Seit heute Nacht lehnt der türkische Staat die Konvention sogar ganz offiziell ab.

    Die Istanbul-Konvention wurde vom Europarat auf dem Weg gebracht, die Türkei war 2011 der erste Staat, der sie unterzeichnete. 45 Staaten und die Europäische Union hatten den Vertrag unterzeichnet, im August 2014 trat die Konvention in Kraft. Nun ist die Türkei auch der erste Staat, der das Abkommen im Nachhinein für nichtig erklärt. In der Nacht von Freitag auf Samstag erließ Diktator Erdoğan ein Dekret, das die Konvention außer Kraft setzt.

    Das ist einerseits ein Signal an die kämpfenden Frauen und Mädchen. Auch am vergangenen 8. März forderten viele von ihnen die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Weil schon absehbar war, dass die Türkei einen Rückzieher machen würde, forderten sie, die Konvention zumindest beizubehalten.

    Es ist aber auch ein Signal an die Bündnispartner:innen international und im Staat selbst: Mit dem Verbotsverfahren gegen die HDP ging der türkische Staat erst gerade weitere harte Schritte zur innenpolitischen Verhärtung. Dabei steht die Erdoğan-Regierung unter Druck: Sie verliert in jüngster Zeit an Zustimmung, das gilt auch für den lange Zeit überaus beliebten Diktator selbst.

    “Ohnehin Null-Toleranz”

    Kritiker:innen sehen in der Absage an die Konvention ein Zugeständnis an islamistische Kräfte im Land. Die Unversehrtheit von Frauen durch Gesetze und Hilfsangebote zu schützen, verstoße gegen ihr gesellschaftlich-ideologisches Bild, dem zufolge Frauen und Männer nicht in jeder Hinsicht gleichwertig sind.

    Die türkische Familienministerin Zehra Zümrüt Selçuk gab über twitter  bekannt, dass Frauen und Mädchen ohnehin durch die bestehenden Gesetze geschützt seien.

    Mangelhafte Umsetzung in Deutschland

    In Deutschland ist die Konvention seit drei Jahren geltendes Recht. Das heißt allerdings nicht, dass die Maßgaben in Deutschland auch erfüllt werden. Ob und wie gut den Standards der Konvention nachgekommen wird, müssen die unterzeichnenden Staaten zyklisch über “GREVIO” berichten, eine von der EU beauftragte Expert:innengruppe zur Überprüfung.

    Der deutsche Juristinnenbund stellt dem GREVIO-Bericht für Deutschland einen Alternativbericht zur Seite. Dieser kommt zum Schluss: Die Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind sehr unterschiedlich und teils unzureichend umgesetzt worden.

    Eine Schwierigkeit besteht in Deutschland darin, dass viele, aber nicht alle Bereiche des Gewaltschutzes Ländersache sind – so zum Beispiel Polizeivorschriften oder bildungspolitische Maßnahmen. Hinzu kommt, dass sich aufgrund unklarer Zuständigkeiten teilweise erst gar keine Stelle verantwortlich zeigt.

    Unzureichend sei zum Beispiel das Angebot insbesondere für mehrfach betroffene Frauengruppen, wie etwa Frauen mit Fluchtgeschichte oder behinderte Frauen. Auch wohnungslose Frauen sind besonders ausgeschlossen vom Hilfesystem: Ihnen stehen keine bedarfsgerechten Wege zu Gewaltschutzeinrichtungen, wie etwa Frauenhäusern, zur Verfügung.

    Inwiefern es für junge Frauen und Mädchen unter 18 Jahren Angebote gibt, die über die normalen Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche hinaus gehen, kann für Teile Deutschlands so gut wie gar nicht beurteilt werden.

    Der gesamte Alternativbericht mit den Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen kann hier nachgelesen werden.

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