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Freitag, April 26, 2024
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    “Flyerservice Hahn”: Razzien beim “Zentrum für Politische Schönheit”

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    Der Staatsschutz führte mehrere Hausdurchsuchungen im Umfeld des “Zentrums für Politische Schönheit” durch. Deren Anwält:innen kritisieren: Die Staatsanwaltschaft habe auf Grundlage einer Anzeige der AfD und ohne eigene Prüfung gehandelt. 

    Das “Zentrum für Politische Schönheit” – ein Zusammenschluss von etwa 70 Aktionskünstler:innen und Kreativen – hatte im Rahmen einer Kunstaktion vorgetäuscht, den “Flyerservice Hahn” zu betreiben. Unter der Annahme, dass der Service AfD-Wahlkampfmaterial verteilen würde, gaben AfD-Mitglieder 5 Millionen Flyer (72 Tonnen) dort ab.

    Diese vernichtete das Kollektiv später öffentlichkeitswirksam und unter Bekanntgabe des Untätigkeitsberichts der Geschäftsführung, 2 Tage nach der Bundestagswahl bekannte es sich öffentlich zum Geschehnis: “Dank Deiner Hilfe bauen wir unsere Weltmarktführerschaft im Nichtverteilen von Nazipropaganda jeden Tag ein Stück weiter aus! Andere Parteien haben Mitglieder, die ihre Flyer aus Überzeugung verteilen. Die AfD hat nur uns – und wir verteilen aus Überzeugung keinen einzigen ihrer Flyer.”

    Am 13. Januar veranlasste die Staatsanwaltschaft zwei Hausdurchsuchungen im Umfeld des Zentrums für Politische Schönheit. Etwa zehn Beamte des für politische Straftaten zuständigen Staatsschutzes führten sie wegen des Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten (§269 Strafgesetzbuch) durch. Dieser Paragraph findet normalerweise dann Anwendung, wenn elektronische Täuschungen (bspw. Phishing) vorliegen.

    Die Ermittler:innen stellten unter anderem Werbematerial der Kunstaktion sicher. Insbesondere aber seien für die Ermittlungen verschiedene sichergestellte Datenträger interessant. Nach ihrer Auswertung wolle die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben werden soll.

    “Die im Beschluss genannten Gründe sind vorgeschoben, die Vorwürfe reichen niemals auch nur für eine Anklageerhebung”, zitierte das Zentrum auf Twitter dem gegenüber die eigenen Anwält:innen. Insbesondere kritisieren diese, dass die Staatsanwaltschaft scheinbar ohne eigene Prüfung der Anzeige der AfD Folge leistete: “Das Gericht scheint dem Durchsuchungsbeschluss schlichtweg die Strafanzeige der AfD ohne weitere Ermittlungstätigkeit oder rechtliche Abwägung / Prüfung zugrunde gelegt zu haben.”

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