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Freitag, Mai 3, 2024
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    Abhöraktionen gegen die „Letzte Generation“ – auch Pressefreiheit betroffen

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    Die Klimabewegung „Letzte Generation“ wurde vom bayerischen LKA abgehört. Diese Befugnis wurde den Behörden gerichtlich im Rahmen des 129 StGB-Verfahrens erteilt. Auch die Pressefreiheit ist betroffen.

    Am Freitag veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Bericht, in dem es heißt, dass die klimapolitische Organisation “Letzte Generation” (LG) seit Oktober 2022 abgehört wurde. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hörte alle Telefonate bei 13 Leitungen mit. Dazu gehörten der öffentliche Pressekontakt, aber auch private Handynummern von führenden Personen der Bewegung wie der Sprecherin Carla Hinrichs oder der Aktivistin Imke Bludszuweit.

    Telefonate, Mails und Standort

    Aber damit noch nicht genug: Auch der E-Mail-Verkehr und der Standort von Einzelpersonen wurde live mitverfolgt, wie die Letzte Generation in einer Pressemitteilung bekannt gab.

    Diese Ermittlungsbefugnisse erteilte das Amtsgericht München. Solch eine engmaschige Überwachung wird im Rahmen eines Verfahrens nach § 129 StGB (Bilden einer kriminellen Vereinigung) möglich. Diese Maßnahmen seien verhältnismäßig, so die Generalstaatsanwaltschaft München. Auf Nachfrage, ob die bis April andauernde Überwachungsoperation die letzte gewesen sei, gab es keine Antwort.

    Eingriff in die Pressefreiheit

    Mit der Abhörung des öffentlichen Pressekontakts hat das LKA Bayerns aber nicht nur massive Repressalien gegen eine klimapolitische Gruppe aufgebaut, sondern auch Journalist:innen bei ihrer Arbeit beobachtet. So wusste der Staatsschutz etwa von Anfragen des SPIEGEL an die Letzte Generation.

    Nach den Hausdurchsuchungen bei Aktivist:innen der Klimabewegung, darunter auch die abgehörte Carla Hinrichs, und der Sperrung der Internet- Website durch das LKA Bayerns ist die jetzt aufgedeckte Überwachung ein weiterer Schlag gegen die Klimabewegung und die politische Widerstandsbewegung überhaupt. Erst vor kurzem hatte der Republikanische Anwaltsverein (RAV) ein “Ausnahmestrafrecht”, das auf die LG angewendet werde, gerügt.

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