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Samstag, April 27, 2024
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    Kein Platz für die Jugend: Freiburg verbietet “Tonwiedergabegeräte” und “Musikinstrumente” in Parks nach 23 Uhr – Proteste laufen

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    Die Stadt Freiburg hat ein pauschales Musikboxenverbot in fast allen Parks eingeführt und treibt damit die Verdrängung von jungen Menschen aus öffentlichen Räumen voran. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.

    Im Mai 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg – versteckt in einer Satzung über Parkanlagen – ein Musikboxenverbot erlassen. Die Satzung über öffentliche Park-, Spiel- und Sportanlagen der Stadt Freiburg (“Parkanlagensatzung“) verbietet nun neben dem Nächtigen von Obdachlosen (§ 3 Abs. 11) den Betrieb von “Tonwiedergabegeräten” und “Musikinstrumenten” ab 23 Uhr in öffentlichen Parks (§ 7 Abs. 2 Parkanlagensatzung).

    Ein Verstoß kann einen Platzverweis oder sogar das Verbot, den Park in der Zukunft zu nutzen, nach sich ziehen und zu einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit führen.

    Das Inkrafttreten der Satzung ist im Zusammenhang mit der sogenannten ‘Sensibilisierungskampagne’ namens „feiert ruhig!“ der Stadt Freiburg zu betrachten, die für ein ruhiges und faires Miteinander an öffentlichen Plätzen und Parks wirbt. Hintergrund sind vor allem die Konflikte zwischen Parkbesucher:innen und Anwohner:innen im „Seepark“.

    Der Seepark ist besonders unter Freiburger Jugendlichen sehr beliebt, sodass es an Sommerabenden wiederholt zu Lärmbeschwerden durch Anwohner:innen kam. In diesem Sommer wollte die Stadt Freiburg dem mit der angesprochenen Kampagne „feiert ruhig!“ zuvorkommen und appelliert an die Eigenverantwortung der Feiernden, „statt auf Verbote und Sanktionen zu setzen“.

    Dass dies tatsächlich aber leere Worte sind, hat man durch den Beschluss der Gemeinderät:innen im Mai zu spüren bekommen, der mit der Parkanlagensatzung die Nutzung von Musikboxen in fast allen Parks in Freiburg verbietet und mit Geldbußen sanktioniert.

    Verbot von jeglichen „Tonwiedergabegeräten“ zu pauschal

    Schon bei der Gemeinderatssitzung, in der das Musikboxenverbot beschlossen wurde, hagelte es von den Fraktionen „Eine Stadt für alle“ und „Jupi“ Kritik. Der Vorwurf: das Musikboxenverbot sei zu pauschal.

    Tatsächlich verbietet die Satzung den Betrieb von „jeglichen Tonwiedergabegeräten (insbesondere Bluetooth- und Handyboxen sowie Musikboxen) und Musikinstrumenten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr in den öffentlichen Park-, Spiel- und Sportanlagen“. Was genau zu Tonwiedergabegeräten gehört, ist nicht ganz klar – kann man z.B.. eine Ordnungswidrigkeit begehen, indem man eine Sprachnachricht auf seinem Handy nach 23 Uhr laut anhört? Oder sind auch Kopfhörer Tonwiedergabegeräte?

    Die Parkanlagensatzung sieht zudem keine Differenzierung bezüglich Lautstärke oder der tatsächlichen Störung vor. So ist momentan das leise Klimpern auf der Gitarre um 23:01 genauso verboten wie das Abspielen eines leisen Songs auf einer Bluetoothbox am Rande vom Park.

    Parks als Orte der Erholung und dem sozialen Austausch

    Hinter der „feiert ruhig!“-Kampagne und dem Musikboxenverbot steht ein Problem, das nicht nur Freiburg betrifft, sondern ganz Deutschland: Es geht um die Frage, wem die Stadt gehört und wer sie nutzen darf. Wem gebühren Freiräume und wem nicht?

    Öffentliche Parks dienen Menschen besonders in dichtbebauten Städten als Erholungsorte, aber auch als kulturelle und soziale Freiräume, die auch denjenigen Bürger:innen ohne eigenen Garten oder mit nur kleinem Einkommen offenstehen. Auch für Jugendliche stellen öffentliche Parks Orte dar, an denen sie zusammenkommen und sich austauschen können, ohne viel Geld ausgeben zu müssen.

    Gerade in Städten, in denen Wohnraum knapp ist und Mieter:innen aufgrund von Gentrifizierung verdrängt werden, ist es oft nur schwer, Räume zu finden, in denen sich Jugendliche kostenlos oder für wenig Geld aufhalten können. Diese Problematik verschärft sich weiter mit der steigenden Inflation.

    Gäbe es mehr frei nutzbare Orte in Städten wie Stadtteil- und Jugendzentren, “Spätis”, öffentliche Plätze, Parks oder Kulturveranstaltungen und Partys, die umsonst sind, würde es sich nicht mehr an den immer gleichen Stellen ballen.

    So musste beispielsweise in Freiburg der beliebte Späti im Stühlinger im Juni 2021 wegen Beschwerden von Anwohner:innen wieder schließen. Hinzu kommt ein erschreckendes Club-Sterben: in den letzten 20 Jahren haben in Freiburg 38 Clubs zugemacht. Es stellt sich also die Frage, wo junge Menschen in Freiburg denn hingehen sollen? Wo ist es möglich, sich zu unterhalten, zu tanzen, auch mal laut zu sein oder gemeinsam Musik zu machen, wenn man keine 50 Euro für den Eintritt in einen Club und Getränke in Bars ausgeben kann?

    Für ein Recht auf Stadt!

    In Freiburg ist klar: für die weniger wohlhabende Bevölkerung der Stadt und insbesondere Jugendliche gibt es momentan kaum Freiräume. Auch in anderen Städten Deutschland ist es nicht viel anders: Viertel werden gentrifiziert und Städte so gebaut, dass sie zwar zum Konsumieren anregen, aber nicht den Bedürfnissen der Bewohner:innen nach Erholung, Austausch und Kultur Rechnung tragen.

    Es ist also kein Wunder, dass sich viele junge Menschen an Sommerabenden in Parks treffen und es teilweise zu Lärm kommt.

    Dass Anwohner:innen ruhig schlafen wollen, ist zugleich verständlich. Doch das Problem liegt nicht bei den “lauten” Jugendlichen oder deren Musikboxen, sondern einer kapitalistischen Stadtplanung, die nicht in der Lage ist, Räume für alle Bedürfnisse bereitzustellen – dem nach erholsamem Schlaf und dem nach Austausch und geselliger Kultur. Deshalb stellt ein pauschales Verbot von Musik ab 23 Uhr in öffentlichen Parks eine unverhältnismäßige Maßnahme dar, die wieder einmal besonders die ärmeren Menschen trifft.

    Widerstand gegen das Musikboxenverbot

    Das Musikboxenverbot hat in Freiburg mittlerweile zu Widerstand geführt: Erst kürzlich kam es zu einer unangemeldeten „Nachttanzdemo“ mit etwa 3.500 Teilnehmer:innen und in den Tagen zuvor hatte es Konflikte zwischen der Polizei und Protestierenden aus der anarchistischen Szene gegeben. Fraglich ist auch, ob das Musikboxenverbot vor den Gerichten standhalten wird. Bestrebungen, das Verbot auf juristischem Wege zu kippen, gibt es bereits.

    • Autorin Seit 2023. Angehende Juristin, interessiert sich besonders für Migration und Arbeitskämpfe. Alexandra ist leidenschaftliche Fußballspielerin und vermisst die kalte norddeutsche Art in BaWü.

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