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Dienstag, April 30, 2024
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    Volkszählung „Zensus 2022“ startet in Deutschland

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    Rund zehn Millionen Haushalte sollen befragt werden. Dabei sind Volkszählungen schon immer umstritten gewesen. In diesem Jahr werden zusätzlich Daten zu allen privaten Wohnimmobilien erhoben.

    Nach einer coronabedingten Verschiebung um ein Jahr wird nun die Volkszählung in Deutschland stattfinden. Rund zehn Millionen Haushalte werden nach einer Vielzahl von Merkmalen befragt: Familienstand, Geschlecht, Stellung im Beruf, Geburtsstaat uvm. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr auch eine umfassende Erhebung der Daten von privaten Wohnimmobilien stattfinden soll.

    Die gesetzliche Grundlage für den Zensus 2022 bildet unter anderem eine EU-Verordnung, die für alle EU-Länder gilt. Die Länder haben sich verpflichtet im 10 Jahres Rhythmus solche Volkszählungen durchzuführen. Die gesammelten Daten sollen dann für kommende Gesetze und Regulierungen genutzt werden können. In Deutschland werden etwa die Wahlkreise auf den Daten des jüngsten Bevölkerungszensus gebildet.

    Doch die direkten Befragungen sind nur ein Teil des Zensus. Vieles spielt sich im Hintergrund ab, denn viele Datenberge liegen aktuell schon bei verschiedenen Stellen, Behörden und Melderegistern. Im Rahmen des Zensus werden diese Daten abgefragt und zusammengeführt.

    Befragung zu Wohnimmobilien

    In diesem Jahr wird zusätzlich auch eine Befragung der Besitzer:innen von Wohnimmobilien stattfinden. Diese sollen Angaben zum Baujahr, der Zahl der Wohnungen, der Heizungsart und etwa der Nettokaltmiete machen. Ziel sei es eine bundesweite Statistik über die Wohnimmobilien Deutschlands zu erstellen. Ob dieses ambitionierte Ziel erreichbar ist, ist umstritten.

    Zwar sind alle Befragten auskunftspflichtig, jedoch ist eine Verweigerung der Daten lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 € bestraft werden kann. Für die meisten arbeitenden Menschen ist das sehr viel Geld, für Immobilienbesitzer:innen könnte dies jedoch eher als eine kleine Gebühr für ihre Anonymität gesehen werden.

    Boykott und Protestgeschichte

    Auch wenn die umfassende Datenerhebung heute kaum noch jemanden schockieren mag, gab es in der Vergangenheit der BRD große Proteste gegen diese Durchleuchtung und Vermessung der Bevölkerung. Ab den 70er Jahren entstand eine breite Protestbewegung, die sich gegen eine Vielzahl antidemokratischer Entwicklungen organisierte. Der Protest richtete sich gegen die Verschärfung der Sicherheitsgesetze, die Rasterfahndung, die Verfolgung von Kommunist:innen wie etwa durch den „Radikalenerlass“ von 1972 und auch gegen die Volkszählung.

    Es ging so weit, dass viele Menschen sich der Boykottbewegung anschlossen und ankündigten ihre Datenauskunft zu verweigern. Nach lang anhaltendem Protest schaffte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und machte im Gegenzug den Weg frei für die Volkszählung im Jahre 1987. Bis dahin war der Protest schon abgeflacht, jedoch äußerten viele ihren stillen Protest, indem sie einen falschen Namen auf ihre Türklingel klebten oder falsche Angaben machten.

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