Zeitung für Solidarität und Widerstand

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Besseres Verhandlungsgeschick kein Grund für bessere Bezahlung männlicher Beschäftigter

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einer Frau den Differenzbetrag zu ihrem Kollegen zugesprochen: Er hatte für die gleiche Arbeit im Betrieb 1.000 Euro mehr monatliches Gehalt bekommen.Â