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Freitag, April 26, 2024
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    Dritte Option neben „Mann“ und „Frau“

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    Intersexuelle Menschen haben neben „männlich“ und „weiblich“ bald eine dritte Eintragungsmöglichkeit.

    Intersexuelle Menschen haben lange Zeit dafür gekämpft, in ihrer Geburtsurkunde nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ eintragen zu müssen. Jetzt reagierte das Bundesverfassungsgericht und fordert die Einführung eines dritten Geschlechts. Der Gesetzgeber hat die Auflage, bis Ende 2018 eine neue Regelung zu erarbeiten, die die Eintragungsmöglichkeiten ergänzt, durch zum Beispiel „inter“ oder „divers“.

    “Intersexualität” bedeutet, dass Menschen auch rein biologisch weder Mann noch Frau sind, aufgrund von äußeren Geschlechtsmerkmalen oder chromosomal überprüfbar. Bislang wurde Intersexualität als eine „Störung“ betrachtet und behandelt.  Die Klage eines Menschen, der als Frau im Geburtenregister verzeichnet war, aber medizinisch keinem Geschlecht zuzuordnen ist, scheiterte bislang vor allen Instanzen, die Person forderte eine dritte mögliche Benennung des Geschlechts ein. Das Bundesverfassungsgericht sah in den vorangegangenen Ablehnungen nun eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weswegen eine Neuregelung veranlasst wurde.

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