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Freitag, April 26, 2024
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    1.400 € wegen 12 Minuten Flyer verteilen?!

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    Tübinger Staatsanwaltschaft kriminalisiert aktiven Gewerkschaftsfunktionär.

    1.400 € soll der stellvertretende Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Tübingen, Tobias Kaphegyi, nach dem Willen der Tübinger Staatsanwaltschaft für eine sogenannte „nicht angemeldete Versammlung“ zahlen. Konkret wird ihm vorgeworfen, am 13. Juli 2018 als „verantwortlicher Leiter“ 12 Minuten lang, mit drei KollegInnen, Flyer gegen die Tarifflucht der Supermarktkette REAL (Teil der Metro AG) auf einem Parkplatz einer ihrer Filialen verteilt zu haben. Kaphegyis Personalien waren damals unter der Androhung seiner Festnahme von einer durch den Filialleiter angeforderten Polizeistreife aufgenommen worden.

    „Die Kriminalisierung des Gewerkschaftskollegen Kaphegyi, der sich gegen die skandalöse Tarifflucht bei REAL einsetzt, ist eine Justizposse, in der sich einzelne verbeamtete und lebenslang abgesicherte Tübinger Polizist*innen und ein/e Staatsanwält*in zum Handlanger eines Konzerns machen, der sich massiv seiner gesellschaftlichen Verantwortung entzieht.“ So bewertet der Tübinger DGB-Kreisverband das Vorgehen von Polizei und Justiz in einer aktuellen Pressemitteilung (Link).

    „Wir werden nicht zulassen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft an Einzelnen Exempel statuieren und Beschäftigte zum Nutzen von Unternehmen und Aktionären noch mehr einschüchtern“, so die “Aktion Arbeitsunrecht”, die damals unter dem Motto „Freitag der 13.“ zu bundesweiten Protesten gegen REAL aufgerufen hatte, in einer Presseerklärung (Link).

    Nachdem Kaphegyi Widerspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl einlegte, kommt es nun am 2. Januar zum Gerichtsverfahren. Die AktivistInnen der Aktion Arbeitsunrecht gehen zwar davon aus, dass der „willkürliche und völlig überzogene Strafbefehl“ spätestens nach der Verhandlung am 2. Januar 2019 zurückgezogen wird. Andernfalls aber werde sie die Kosten für die zweite Instanz übernehmen.

    Um Beschäftigte und AktivistInnen gegen juristische Angriffe verteidigen zu können, hat die Aktion Arbeitsunrecht den Fonds für “Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt” gegründet. Er soll KollegInnen und AktivistInnen, die für ihre Arbeitsrechte kämpfen, unterstützen, damit sie dies ohne Angst vor Strafen und finanziellen Folgen tun können.

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