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Freitag, April 26, 2024
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    EU-Pläne: Ermittler sollen schnellen Zugriff auf Facebook & Co bekommen

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    Mehrere EU-Staaten bereiten unter dem Namen “e-Evidence” eine Ausweitung von Polizei- und Ermittler-Rechten vor. Demnach sollen in Zukunft Online-Dienste wie Facebook oder Twitter Beweismittel innerhalb von 6 Stunden an Ermittler weitergeben müssen. Sonst drohen hohe Strafen.

    Das berichtet der Blog netzpolitik.org, der einen Verordnungsentwurf veröffentlichte, auf den sich vergangene Woche eine Mehrheit der EU-Staaten geeinigt hat. Demnach sollen Ermittler in Zukunft bei strafrechtlichen Ermittlungen bei Onlinediensten Zugriff auf persönliche Daten von Verdächtigen verlangen können.

    Dazu gehören beispielsweise neben persönlichen Nachrichten bei Facebook auch Metadaten des Chat-Programms Whatsapp. Diese Informationen sollen die Online-Dienste dann binnen einer Frist von sechs Stunden übersenden. Sonst drohen Strafen bis zu zwei Prozent des globalen Jahresumsatzes. Bei Großkonzernen wie Facebook oder Twitter geht dies in hohe Millionenbeträge.

    Zugriff bei Abtreibung?

    Der Zugriff soll bei Straftaten möglich sein, bei denen eine Haftstrafe von drei Jahren oder mehr möglich ist. Hier sollen die nationalen Gesetze ausschlaggebend sein. Dies gilt in Polen beispielsweise bei Abtreibungen. Aber auch in Deutschland gilt dies zum Beispiel bei “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”. Dieser wird im Rahmen von Blockaden rechter Aufmärsche in Deutschland massenhaft von der Polizei angewandt, um gegen AntifaschistInnen vorzugehen. Schon das passive Verketten in einer Blockade kann als solcher gewertet werden.

    Grundrechtsschutz in Privathand?

    Selbst bei Richtern stoßen die Pläne auf Kritik. Die neue Verordnung lege den Grundrechtsschutz in die Hand eines globalen Konzerns, kritisierte beispielsweise Dr. Peter Schneiderhan vom Präsidium des Deutschen Richterbunds.

    Bei einer Anhörung im EU-Parlament erklärte er: „Als Staatsanwalt wehre ich mich ganz stark dagegen, dass es ein Rechtsinstrument gibt, dessen Vollstreckung nicht von mir abhängt, sondern von einem Provider.“ In Zukunft müssten diese binnen weniger Stunden entscheiden, ob eine Anfrage einer Behörde berechtigt ist oder nicht.

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