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Montag, Oktober 7, 2024
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    Erfolgloses Entgeldtransparenzgesetz

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    Frauen werden für die selbe Arbeit schlechter bezahlt. Mit dem “Entgeldtransparenzgesetz” sollen Unternehmen angehalten werden, mit der Bezahlung transparent umzugehen. Diese Öffentlichkeit soll für Lohngleichheit sorgen – davon ist aber nichts zu spüren.

    Seit Mitte 2017 gibt es das Gesetz mit dem ‘handlichen’ Namen “Entgeldtransparenzgesetz”. Die Idee: Es soll Aufmerksamkeit auf die Unternehmen gelenkt werden, die Frauen schlechter bezahlen als Männer. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat über Betriebsräte untersucht, ob die Gesetzgebung bislang Wirkung zeigt. Wie sich ergab, hat die Gesetzesnovelle in den allerwenigsten Fällen zu überhaupt einer Aktivität geführt, geschweige denn, dass Frauen auf einmal merklich besser bezahlt würden.

    Wie soll das Gesetz funktionieren?

    Die Gesetzgebung wurde in zwei Schritten eingeführt und greift auf Unternehmen unterschiedlich zu, abhängig davon, wie viele Menschen dort arbeiten. Nach Inkrafttreten 2017 ist jedes Unternehmen verpflichtet, Menschen jeden Geschlechts für vergleichbare Arbeit gleich viel Lohn zu zahlen. Hinzu kommt der “individuelle Auskunftsanspruch”, der aber nur für Unternehmen ab 200 Beschäftigten gilt. Laut Hans-Böckler-Stiftung garantiert diese Regelung dementsprechend einem Drittel aller ArbeitnehmerInnen, auf Nachfrage das Durchschnittsgehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mitgeteilt zu bekommen.

    Die höchste Einflussnahme soll das Gesetz auf Betriebe mit 500+ Angestellten haben. Diese stehen eigentlich in der Pflicht, geschlechterbedingte Lohnunterschiede selbsttätig zu überprüfen und darüber Bericht zu führen.

    Die Forschenden fanden jedoch heraus, dass kaum ein Unternehmen überhaupt Änderungen vorgenommen hat: Nur 12 Prozent der Betriebe hätte nach Inkrafttreten Eigeninitiative ergriffen. Die höchste Umsetzung gab es bei den Betrieben der Größe zwischen 201 und 500 Angestellten, dort waren es immerhin 19 Prozent.

    Als Schlussfolgerung üben die Forschenden Kritik an der Gesetzgebung: Es bedürfe einer Verpflichtung, nicht bloß einer Empfehlung. Des weiteren seien auch entsprechende Sanktionen sinnvoll, um Unternehmen zur Umsetzung zu bewegen.

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