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Freitag, April 26, 2024
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    Flüchtlingsbürgen sollen mehr als 21 Millionen Euro zahlen

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    Bundesregierung benennt erstmals konkrete Zahlen zu Rückforderungen von Flüchtlingsbürgen. Gerichte sehen Forderungen überwiegend als nicht gerechtfertigt an.

    Das von der Bundesregierung aufgesetzte Programm der Flüchtlingsbürgen war ab 2013 quasi die einzige Möglichkeit, wie Flüchtlinge legal und sicher nach Deutschland kommen konnten. Dabei mussten sich die Bürgen verpflichten, für den Lebensunterhalt der Geflüchteten aufzukommen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Schätzungsweise 7.000 Menschen haben in Deutschland solche Verpflichtungserklärungen unterschrieben.

    Vor zwei Jahren begannen nun die Jobcenter und Sozialämter, Kostenbescheide, die in die Zehntausende Euro pro Person gehen, an die Bürgen zu verschicken und fordern nun die gesamten bis heute angefallenen Sozial- und Versorgungskosten von ihnen zurück.

    Flüchtlingspaten werden zur Kasse gebeten

    Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag beläuft sich die Summe der Rückforderungen allein bei den 303 durch die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingerichteten Jobcentern auf 21 Millionen Euro. Hinzu kommen die Rückforderungen der 104 von Kreisen und kreisfreien Städten betriebenen Jobcenter, sowie die der kommunalen Sozialämter. Die Rückforderungssumme dieser Stellen konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht beziffern (Link).

    In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es mit 765 bzw. 750 die meisten Kostenbescheide der Jobcenter an Flüchtlingsbürgen. Die Rückforderungssumme beläuft sich hier auf 7,2 bzw. 5,7 Millionen Euro.

    Viele der Flüchtlingsbürgen wehren sich gegen die Kostenbescheide vor Gericht. Laut einer Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ soll es allein in Niedersachsen zurzeit 482 laufende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geben. Auch in Köln und Minden werden jeweils 100 und in Gelsenkirchen aktuell 77 Klagen verhandelt.

    Während das Verwaltungsgericht Köln mehreren Bürgen recht gab, weil die Behörden deren finanzielle Leistungsfähigkeit offenbar nicht ausreichend geprüft hatten, reduzierte das Verwaltungsgericht Gießen die Forderungen der Jobcenter lediglich um die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung, für die in den Landesprogrammen NRW aber sowieso schon von vornherein keine Bürgschaft vorgesehen war.

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