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Freitag, April 26, 2024
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    Innenministerium plant neues Anti-Hacker-Gesetz

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    Gütesiegel, Löschpflicht, Änderung des Strafgesetzes und massiver Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sollen kommen.

    Als Grund für den nochmaligen Vorstoß beim neuen IT-Sicherheitsgesetz, das zur Zeit unter der Aufsicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorbereitet wird, werden die Hackerangriffe auf den Bundestag Ende vergangenen Jahres genannt. Man müsse die BürgerInnen, staatliche Unternehmen und die Wirtschaft besser schützen.

    Bisher existiere ein internes Eckpunktepapier im Innenministerium, das zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet und dann in den Bundestag eingebracht werde, so berichtet unter anderem die Tagesschau.

    Gütesiegel und Strafrechtsänderung

    Um IT-Geräte sicherer zu machen, plant das Ministerium die Einführung eines Gütesiegels für technische Geräte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll dann damit beauftragt werden, technische Mindestanforderungen für IT-Geräte zu formulieren und dann die Einhaltung zu überprüfen.

    Gleichzeitig sollen neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt werden: So sollen „Angriffe gegen Unternehmen der kritischen Infrastruktur“ und solche, die im „Auftrag einer fremden Macht“ begangen werden, besonders definiert und geahndet werden. Dabei sollen die Behörden auch die Möglichkeit bekommen, die „digitale Identität“ eines Beschuldigten zu übernehmen und so weitere Beteiligte aufspüren.

    Parallel dazu sollen zukünftig die Internetprovider dazu verpflichtet werden, Daten zu löschen, die unter  Begehung von Straftaten erlangt und veröffentlicht wurden. Auch sollen die Provider gesetzlich dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Cyberkriminalität zu melden.

    Ausbau des BSI

    Zuletzt sieht das Papier den Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer „Ordnungsbehörde“ vor. So soll die Behörde eigene Ermittlungskompetenzen bekommen, selbstständig Ordnungswidrigkeiten nachgehen und bei Verstößen Bußgelder verhängen können. Gleichzeitig soll das Amt „in besonderen Gefahrenlagen“ „Weisungsrechte“ gegenüber Unternehmen (insbesondere der kritischen Infrastruktur) bekommen (Link).

    Damit wird das BSI zunehmend zu einem inoffiziellen Geheimdienst mit Exekutivrechten ausgebaut.

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