`
Sonntag, April 28, 2024
More

    „Schlag ins Gesicht der Mieter“ – Wohnkonzern „Deutsche Wohnen“ darf Miete über Berliner Mietspiegel erhöhen

    Teilen

    Während sich über die Hälfte der BerlinerInnen für eine Enteignung des Wohnungskonzerns „Deutsche Wohnen“ (DW) ausspricht, geht das Berliner Landgericht einen anderen Weg. Es hat nun einer Mieterhöhung zugestimmt, die DW durchsetzen wollte.

    Die GEHAG, eine Tochterfirma des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen, darf ihre Miete über die Grenze des Berliner Mietspiegels anheben. Das entschied nun das Berliner Landgericht.

    Das Gericht hat dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2015 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden. Durch dieses Urteil wird der Berliner Mietspiegel extrem geschwächt und die Mieterinnen und Mieter werden massiv verunsichert.

    Der Hintergrund

    Die GEHAG forderte von MieterInnen der Waldsiedlung Zehlendorf in der Argentinischen Allee für ihre ca. 63 m² große Wohnung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von monatlich 532,52 € um 42,83 € auf 575,35 €. Dies sind 9,11 € pro m².

    Da die MieterInnen ihre Zustimmung verweigerten, erhob die GEHAG vor dem Amtsgericht Schöneberg Zustimmungsklage. Das Amtsgericht wies die Klage mit Urteil vom 04.08.2016 ab. Das Landgericht Berlin gab der darauf folgenden Berufung der GEHAG statt und verurteilte die MieterInnen zur Zustimmung in voller Höhe.

    Dabei wandte es eben nicht den Berliner Mietspiegel 2015 an, sondern entschied auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens. Aus seiner Sicht sei der Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage.

    “Katastrophe”

    In einer ersten Stellungsnahme sprach Marcel Eupen, Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds von einer „Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter“: „Der Mietspiegel ist das einzige Instrument für Mieter, Mieterhöhungen überprüfen zu können. Bei einer Nichtanwendung des Berliner Mietspiegels haben Mieter dagegen keine Möglichkeit, ihre Mieterhöhung zu überprüfen.“

    Der Mieter-Verbraucherschutz Berlin sprach von einem “Schlag ins Gesicht der Mieter”.

    Enteignen? Ja, aber richtig!

    BerlinerInnen wollen Deutsche Wohnen enteignen

    Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die Debatte um die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen wie „Deutsche Wohnen“ im vollen Gange ist. Viele Wohnungskonzerne sind erst durch die Privatisierung von staatlichen Wohnungen groß geworden. Auch die GEHAG, die nun vor Gericht gewann, war bis 2001 eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft und wurde im Jahr 2009 von der Deutsche Wohnen SE übernommen.

    Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ plant nun in Berlin ein Volksbegehren. Ziel ist die Enteignung aller privaten Wohnungsunternehmen, die mindestens 3.000 Wohnungen besitzen. Fast 55% der Berliner finden das richtig. Das zeigt eine Umfrage des Instituts „Civey“, die im Auftrag des Berliner Tagesspiegel erstellt wurde.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News