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Samstag, April 27, 2024
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    Straftaten erneut auf Rekordtiefststand

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    Jahr auf Jahr vermeldet der Bundesinnenminister einen Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten. Doch ist das die ganze Wahrheit? – Ein Kommentar von Kevin Hoffmann

    Gestern stellte Bundesinnenminister Horst Seehofer die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2018 vor. Erneut hat die Zahl der erfassten Straftaten abgenommen, nur in Bayern sind sie trotz des schärfsten Polizeigesetzes der deutschen Bundesländer gestiegen.

    Eins scheint klar: die PKS und ihre jährliche Vorstellung ist ein politisches Instrument. Es wäre zu leicht sie einfach als „Fake News“ abzutun. So viel Ehrlichkeit, dass die Statistik die bei der Polizei registrierten Straftaten darstellt, wollen wir mal voraussetzen. Trotzdem sagt sie eben kaum etwas aus.

    Die Statistik blendet das gesamte Feld der nicht erfassten Straftaten aus. Dabei gehen ExpertInnen davon aus, dass das Dunkelfeld der nicht erfassten Straftaten die Zahlen zum Teil verdoppeln könnte. Insbesondere bei häuslicher und sexualisierter Gewalt mag man sich von den realen Zahlen gar keine Vorstellung machen.

    Hinzu kommt, dass bestimmte Straftaten grundsätzlich nicht in die PKS aufgenommen werden. Dazu zählen etwa alle Verkehrs- oder Steuerdelikte. Auch die sogenannten „politisch motivierten“ Straftaten, welche durch die Staatsschutzabteilungen der Polizeien verfolgt werden, fallen aus der Statistik raus.

    Doch nicht nur deshalb ist die PKS grundsätzlich mit viel Vorsicht zu genießen. So sind eine veränderte Anzahl der erfassten Delikte, ebenso wie ihre jeweilige Aufklärungsquote, massiv davon abhängig, wie viel politisches Gewicht gerade auf eine bestimmte Straftat gelegt wird und wie viele polizeiliche Ressourcen dementsprechend darauf verwendet werden. Ebenso verfälschen neu geschaffene Straftatbestände die Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Jahren.

    Zahlenspiele: Ein Beispiel

    So stieg etwa die politisch motivierte Ausländerkriminalität in München im Jahr 2017 um mehr als 75% an. Warum? Die Münchener Staatsanwaltschaft hatte entschieden, Posts in sozialen Medien mit den Symbolen der kurdischen Freiheitsbewegungen konsequent verfolgen zu lassen. Zum Beispiel folgten dann allein auf einen Post des Münchener Aktivisten und Kommunikationswissenschaftlers Kerem Schamberger weit mehr als 100 Anzeigen, da dieser – mit den Fahnen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG und YPJ bebildert – von mehr als 100 Menschen geteilt wurde. Dass weder Schamberger, noch ein Großteil der anderen Betroffenen ein „Ausländer “ im Sinne der PKS ist, stört die Staatsanwaltschaft unterdessen nicht.

    • Autor bei Perspektive seit 2017 und Teil der Print-Redaktion. Freier Autor u.a. bei „Junge Welt“ und „Neues Deutschland“

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