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Sonntag, April 28, 2024
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    Eine Verfassungsrichterin für den Sozialismus?

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    Die Verteidigung des Grundgesetzes wird nicht zum Sozialismus führen. Was die Debatte um eine Verfassungsrichterin aus Mecklenburg-Vorpommern über das Grundgesetz sagt. – Ein Kommentar von Paul Gerber

    Durch Corona und die sich momentan entfaltende Wirtschaftskrise berechtigterweise auf den dritten oder vierten Platz in den Nachrichten verwiesen, kommt es um die Personalie einer Verfassungsrichterin aus Mecklenburg-Vorpommern zu einer Debatte, die von CDU, CSU und den Medien angeheizt wird.

    Dort war am 15. Mai Barbara Borchardt zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt worden – vorgeschlagen und durchgesetzt von ihrer Partei DIE LINKE. Der Skandal? Borchardt ist Mitglied der innerparteilichen Gruppierung Antikapitalistische Linke.

    So gewöhnlich die Debatte zu sein scheint, etwas Interessantes bringt sie doch ans Tageslicht. Markus Blume von der CSU twitterte:

    Bisher will Borchardt weder zurücktreten noch aus der Antikapitalistischen Linken austreten. Das Grundgesetz schreibe den Kapitalismus in seiner jetzigen Form nicht vor. Borchardt hat mit ihrer Verteidigung sachlich erst mal Recht. Als Zugeständnis an die damals noch stärkere, wenn auch durch den Faschismus geschwächte ArbeiterInnenbewegung und weil der Kapitalismus nach dem 2. Weltkrieg massiv an Autorität eingebüßt hatte, wurde das Grundgesetz so formuliert, dass man große Teile so interpretieren kann, als schreibe es das ökonomische Grundgerüst der Gesellschaft nicht eindeutig vor. Das allerdings war 1949.

    Die tatsächliche Bedeutung des Grundgesetzes und seine Auslegung sind aber auch ein Ergebnis der Kräfteverhältnisse zwischen den Kapitalisten einerseits und den ArbeiterInnen andererseits. Heute gilt faktisch: Grundgesetz = Kapitalismus.

    Das zeigen die verfassungsrechtlichen Debatten und Urteile bezüglich verhältnismäßig zurückhaltender und begrenzter Eingriffe in das Privateigentum der Konzerne, wie zum Beispiel beim Berliner “Mietendeckel”.

    Aber selbst die theoretisch mögliche Enteignung ist nur bei gleichzeitiger Entschädigung zulässig. Berücksichtigen wir die enormen gesellschaftlichen Reichtümer, die die ArbeiterInnen seit Beginn des Kapitalismus in Deutschland geschaffen haben, würde das bedeuten, dass ein auf Grundlage des Grundgesetzes gebildeter „sozialistischer“ Staat seine Unabhängigkeit gleich wieder an den Nagel hängen könnte, weil er hohe Schulden hätte und den gesamten Besitz der Kapitalisten zu Geld machen würde.

    Barbara Borchardt unterdessen kann man getrost attestieren, dass sie wohl keine ernsthaften Ambitionen hegt, den Kapitalismus zu überwinden. Das tut auch DIE ZEIT: “Zwar klingt es recht martialisch, wenn Borchardt sagt, dass sie einen ‘Bruch mit kapitalistischen Eigentumsstrukturen’ nicht grundsätzlich ablehne. Doch was sie damit konkret meint – etwa mehr öffentliche Daseinsvorsorge oder die Zurückdrängung von Lobbyinteressen –, dürfte auch bei weiten Teilen von SPD und Grünen auf Zustimmung stoßen.”

    Während in Mecklenburg-Vorpommern also eine Scheindebatte geführt wird, endlich das in Deutschland recht beliebte Grundgesetz mit dem – Umfragen zufolge – recht unbeliebten Kapitalismus gleichzusetzen, ist das Grundgesetz für Jede/n, der/die den Kapitalismus wirklich abschaffen will, ein Problem.

    Weil gerade unter anderem rechte Demagogen dazu übergegangen sind, sich heuchlerisch als Verteidiger des Grundgesetzes aufzuspielen, will ich daher etwas schreiben, das gegen diesen Trend geht: Das Grundgesetz gehört abgeschafft und durch eine Verfassung ersetzt, die das Eigentum der Gesellschaft an den Produktionsmitteln nicht ausschließt, sondern vorsieht.

    • Paul Gerber schreibt von Anfang bei Perspektive mit. Perspektive bietet ihm die Möglichkeit, dem Propagandafeuerwerk der herrschenden Klasse in diesem Land vom Standpunkt der Arbeiter:innenklasse aus etwas entgegenzusetzen. Lebensmotto: "Ich suche nicht nach Fehlern, sondern nach Lösungen." (Henry Ford)

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