`
Freitag, April 26, 2024
More

    Polizei erschoss jungen Afghanen Aman Alizada – doch das Verfahren wird eingestellt

    Teilen

    Im August 2019 erschoss ein Polizist den 20-jährigen Afghanen Aman Alizada in Stade bei Hamburg. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun es habe sich um „glasklare Notwehr“ gehandelt – und erhebt keine Anklage den Polizisten. Doch die Einstellung des Verfahrens wirft noch mehr Fragen auf, vor allem: warum musste der junge Flüchtling sterben?

    Die Staatsanwaltschaft Stade hat im Fall von Polizeischüssen auf den 20-Jährigen Aman Alizada das Ermittlungsverfahren am 15.6.2020 gegen den schießenden Polizisten eingestellt.  Es habe sich um „glasklare Notwehr“ gehandelt. Dies wurde nicht durch eine Pressemitteilung der Staatanwaltschaft öffentlich, sondern durch eine Nachfrage des Tageblatts.

    Aus Sicht des Flüchtlingsrates Niedersachsen bleiben mit der Einstellung des Verfahrens etliche Fragen unbeantwortet, vielmehr werden sogar weitere Fragen aufgeworfen.

    „Ruft die Polizei, die wird euch helfen“

    So habe zum Beispiel die Staatsanwaltshaft erklärt, dass ein türkischer Nachbar, der sich durch Aman bedroht fühlte, die Polizei gerufen habe. Laut Informationen des Anwalts der Familie von Aman Alizada verlief dies jedoch anders.

    So schilderte eine Ehrenamtliche den Verlauf gegenüber dem Flüchtlingsrat Hamburg damals so:

    „Am Abend von A.’s Tod hatte dieser einen akuten psychotischen Schub. Er ’nervte‘ und bedrängte die anderen Jugendlichen verbal bis in die Nacht hinein. Es gab jedoch, entgegen den Aussagen der Presse, keine körperliche Auseinandersetzung unter den Jugendlichen.“

    Einer der Mitbewohner habe dann das getan, was BetreuerInnen und LehrerInnen immer geraten hätten: „Wenn es zu Problemen kommt, die ihr selbst nicht lösen könnt, ruft die Polizei, die wird euch helfen.“. Die Polizei sei also durch einen Mitbewohner nicht durch den Nachbar gerufen worden.

    Death in Custody: „Auch in Deutschland tötet institutioneller Rassismus!“

    Mehrere Schüsse

    Als die Polizei dann eintraf, habe sie laut Ehrenamtlicher alle anderen Jugendlichen des Hauses verwiesen. Einige hätten mit Zwang aus dem Haus gebracht werden müssen, da sie es freiwillig nicht verlassen wollten.

    Die Polizei betrat dann das Haus und versuchte mit A. zu sprechen. A. reagierte nicht auf die Ansprache der Polizei, zudem führte er eine Hantel mit sich, die in etwa die Länge eines Unterarms hat. Laut Flüchtlingsrat habe eine Betreuerin angemerkt, dass A. diese Stange immer dabei habe, auch vor diesem Vorfall.

    Als A. der Aufforderung. die Stange abzulegen, nicht nachgekommen sei und sich auf die Polizei zubewegt habe, wurde zuerst Pfefferspray gegen ihn eingesetzt, die Polizei erklärte später er habe „In Pfefferspray gebadet“. Dann fielen Schüsse, insgesamt fünf Stück. Die Bürgerinitiative Menschenwürde stellte dazu in ihrer Pressemitteilung mehrere Fragen:

    “Warum kommt die Polizei in Anbetracht des bekannten Gesundheitszustands mit zwei Streifenwagen statt mit dem psychiatrischen Notdienst? Warum ziehen sie sich nicht zurück, als der junge Mann auf Ansprache durch das offene Fenster nicht reagiert? Zu diesem Zeitpunkt war Aman allein im Zimmer und hat weder sich noch andere gefährdet. Warum muss dann überhaupt Pfefferspray eingesetzt werden? Warum treten zwei Beamte die Tür ein und stürmen das Zimmer – eine Situation, die schon psychisch stabile Menschen, geschweige denn Menschen, die nach traumatischen Situationen aus ihrer Heimat geflüchtet sind, in Todesangst und dann unkalkulierbare Panikreaktionen bringen kann. Warum intervenieren die Kollegen, die am offenen Fenster standen, nicht? Warum mussten tödliche Schüsse abgegeben werden, statt in Arm oder Bein zu schießen? Wie haben die Polizisten in dem 12 bis 15 m²großen Raum, der ja offenbar voll von Pfefferspray gewesen sein muss, überhaupt klar agieren können?”

    „Extrem unverhältnismäßig“

    Auch die Ehrenamtliche die sich gegenüber dem Flüchtlingsrat Hamburg äußerte sei der Gebrauch einer Schusswaffe „extrem unverhältnismäßig“ gewesen. Es gäbe darüber hinaus sogar Stimmen, die von einer Hinrichtung sprechen würden. Sie forderte eine genaue Untersuchung des Vorfalls.

    Das ist von seiten der Staatsanwaltschaft Stade offenbar nicht gewünscht. Ob es dennoh dazu kommt, hängt nun von der Hartnäckigkeit der öffentlichen Forderungen nach Aufklärung ab. Der Anwalt des Bruders von Aman A. wird Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, bliebe noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, um den Fall vor Gericht zu bringen.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News