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Montag, April 29, 2024
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    Verurteilt für eine Nähnadel im Hosenbund

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    Versuchte Körperverletzung wegen einer Nähnadel im Hosenbund. Dafür wurde ein Klima-Aktivist aus Freiburg vergangenen Montag verurteilt.

    In der Nacht zum 8. August 2020 soll der Angeklagte gemeinsam mit vier anderen Aktivist:innen auf ein Kohleförderband eines Kraftwerks in Mannheim geklettert sein und dieses abgeschaltet haben. Dort sind sie dann im Laufe des Vormittags durch die Polizei gewaltsam vom Förderband geholt worden.

    Nicht ermitteln konnte die Polizei ,wie die fünf Aktivist:innen auf das umzäunte und videoüberwachte Gelände kommen konnten, und auch die Identitätsfeststellung von vier der fünf Beteiligten scheiterte daran, dass deren Finger mit Sekundenkleber und Bastelglitter verklebt gewesen seien.

    Nur der in Freiburg lebende 21-jährige Angeklagte „Locke“ konnte identifiziert werden, weil die Polizei bereits im Rahmen von erkennungsdienstlichen Untersuchungen Bilder von ihm gemacht hatte.

    Vor Gericht stand er nun nicht nur wegen Hausfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot, sondern auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Grund: In seinem Hosenbund fand einer der Polizeibeamten bei der Durchsuchung eine Nadel. Daran hätte dieser sich verletzen können, so die Staatsanwaltschaft.

    Der Angeklagte seinerseits forderte ebenso wie sein Anwalt Freispruch und berief sich auf „rechtfertigenden Notstand“. Dieses rechtliche Konstrukt kann Straftaten in Ausnahmefällen rechtfertigen, wenn höherwertige Rechtsgüter bedroht sind. Dies sei nach Argumentation des Anwalts mit der Zerstörung der Umwelt und dem Klimawandel gegeben.

    Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte den Umweltaktivisten zu einer Geldstrafe von 325 Euro für versuchte Körperverletzung. Eine versuchte gefährliche Körperverletzung sah die Richterin nicht als gegeben an, da man mit einer Nähnadel niemanden erheblich verletzen könne.

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