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Dienstag, April 30, 2024
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    Gewalt gegen Frauen: Ist es Notwehr, einen Täter zu töten?

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    Diese Frage verhandelt gerade erneut ein Gericht in Frankreich. Nach jahrelanger patriarchaler Gewalt erschießt Valérie Bacot ihre damaligen Ehemann. Frauenpolitische Netzwerke fordern, die Tat als Notwehr zu verhandeln.

    Auch die Angeklagte bestreitet nicht, was geschehen ist: Velérie Bacot hat eine Waffe aus dem Lager ihres Ehemannes entwendet, um ihn zu töten. Das Gericht sieht darin einen eindeutigen Mordvorsatz. Dennoch fordert die Verteidigung der Angeklagten, dass ihr Fall als Notwehr verhandelt wird.

    Denn der Mord war für Bacot ihr Ausweg aus 14 Jahren Zwangsehe. Sie hatte ihren Ex-Mann geheiratet, um ihrer gewalttätigen Mutter zu entkommen. Zuvor war er der Liebhaber ihrer Mutter gewesen, schon währenddessen vergewaltigte er die damals 14-Jährige. Doch statt der Flucht aus ihrem gewalttätigen Elternhaus erlebte Bacot, was sie “die Hölle, Tag für Tag” nannte.

    Der Mann war nicht nur körperlich und psychisch gewalttätig. Als nebenberuflicher Zuhälter baute er einen Kleintransporter für den Straßenstrich um. In diesem zwang er Bacot zur Prostitution.

    Gesellschaftlicher Rückhalt

    Es ist nicht der erste Fall, in dem eine breite Bewegung milde Urteile für Frauen fordert, die Täter getötet haben. 2012 wurde Jacqueline Sauvage wegen Mords zu zehn Jahren Haft verurteilt. 300.000 Menschen forderten in einer Petition, den Fall als Notwehr zu behandeln. Denn der Getötete war in über 45 Jahren Ehe Täter an Jaqueline Sauvage und ihren Töchtern geworden. Ihre Haftstrafe wurde letztlich auf öffentlichen Druck hin halbiert.

    Mehr als 30 Abgeordnete der Nationalversammlung haben eine Revision des Notwehrrechts vorgeschlagen. Für das Urteil gegen Bacot würde dies keinen Unterschied machen – dennoch eröffneten sie damit auch eine parlamentarische Debatte.

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