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Freitag, April 26, 2024
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    Arbeitskampf bei der Bahn spitzt sich zu: Vorstand scheitert vor Gericht, Arbeiter:innen streiken weiter

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    Der Arbeitskampf zwischen dem Staatskonzern Deutsche Bahn und der Gewerkschaft der Lokomotivführer GDL nimmt an Schärfe zu. Eine Klage des Verkehrskonzerns vor Gericht gegen den Streik scheiterte, die Arbeitsniederlegung der GDL-Mitglieder geht also weiter. Doch die Bahn will in Berufung gehen.

    Der Vorstand der Deutschen Bahn ist am gestrigen Donnerstag Abend mit dem Versuch, den GDL-Streik vor Gericht zu stoppen, vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen Eintrag des Staatskonzerns auf „einstweilige Verfügung“ gegen den Streik ab. Damit können die Streiks im Personenverkehr vorerst weiterlaufen. Die GDL will noch bis zum 7. September um 2 Uhr morgens Güter- und Personenverkehr bestreiken.

    „Die Kammer hat uns ganz klar bestätigt: Die Arbeitskampfmaßnahme ist rechtmäßig, sie ist zulässig und sie ist auch verhältnismäßig“, so GDL-Chef Claus Weselsky nach der Verhandlung.

    Eine Sprecherin der Bahn erklärte am Abend: „Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist“. Dennoch wolle man „nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden“. Dem entsprechend hat der Konzern auch sofort Berufung eingelegt. Diese Verhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht soll bereits am heutigen Freitag beginnen.

    Verhandlungen gescheitert

    In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag – also zum Beginn der Streikaktionen im Personenverkehr – hatte die Deutsche Bahn der GDL noch ein Angebot vorgelegt. Darin hatte sie erstmalig eine Corona-Prämie mit konkreten Zahlen hinterlegt. So sollten diese sich am öffentlichen Dienst orientieren, bei der es bis zu 600€ Prämie gäbe. Zudem wurde eine Laufzeit für den Tarifvertrag von 36 statt zuvor 40 Monaten vorgeschlagen.

    Die GDL lehnte den Vorschlag aus verschiedenen Grünen dennoch ab. So beinhalte er immer noch einen Angriff auf die Betriebsrenten, und es werde im Jahr 2022 eine „Nullrunde“ geben. Dabei betonte sie noch nicht einmal, dass schon die eigene Forderung von 3,2% Lohn auf eine Laufzeit von 28 Monaten ebenfalls aufgrund der starken Inflation von rund 4% eine Nullrunde oder sogar Lohnsenkung bedeuten würde – nur eben nicht eine so starke wie von der Bahn gefordert.

    „Der Streik ist das letzte Mittel, was wir Arbeiter:innen haben!“

    „Vergiftetes Angebot“

    Vor allem aber kritisierte GDL-Chef Weselsky im Interview mit dem Deutschlandfunk, dass es ein „vergiftetes Angebot“ sei, weil es die Belegschaft spalte.

    Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn mit der GDL nur einen Tarifvertrag für die langjährig organisierten Kolleg:innen abschließen will, nicht aber für die neu gewonnenen Mitglieder. Davon sind viele nicht mehr nur als Lokführer:innen oder Zugbegleiter beschäftigt, sondern arbeiten im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung, dem Netzbetrieb und der Fahrweginstandhaltung.

    Die Deutsche Bahn will für die letztgenannten Bereiche mit der GDL bislang keinen Tarifvertrag abschließen. Ihrer Meinung nach habe die GDL dort weniger Mitglieder als die Konkurrenzgewerkschaft Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist. Nach Meinung der Bahn würde hier aufgrund des neuen „Tarifeinheitsgesetzes“ (TEG) nur der Vertrag der EVG gelten.

    Bahn will Lohnverzicht mit Tarifeinheitsgesetz durchsetzen

    Doch wo die EVG wirklich mehr Mitglieder hat, ist völlig unklar – denn Mitgliedszahlen sind bisher nicht offengelegt und basieren auf Schätzungen der Bahn. Zugleich pocht die GDL auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht, Tarifabschlüsse für all ihre Mitglieder zu verhandeln. Ihrer Meinung nach spalte das Angebot der Deutschen Bahn die Kolleg:innen in „Beschäftigte 1. und 2. Klasse“, bei der nur einige einen Tarifvertrag erhalten könnten.

    TEG ist laut Ramelow “schwerer Fehler”

    Mit der eigenen Haltung fordert die GDL auch die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes heraus, das in der Politik bereits auf immer mehr Kritik stößt, so zum Beispiel bei den Grünen. Die Richtung der Kritik ist jedoch nicht, das Streikrecht zu stärken, sondern dass das Tarifeinheitsgesetz sein Ziel, Streiks zu verhindern, nicht erreiche.

    Eine Situation wie jetzt sei laut Grünen-Spitzenpolitiker Anton Hofreiter „damals bei der Verabschiedung 2015 der Bundesregierung prophezeit worden, dass das glatte Gegenteil erreicht wird mit dem Gesetz – nicht weniger Streiks, sondern mehr Streiks – und genau das ist passiert”.

    Das Tarifeinheitsgesetz müsse deshalb unbürokratisch abgeschafft werden. Auch Linksparteipolitiker Bodo Ramelow erklärte: „Ich halte das Gesetz insgesamt für gescheitert, und ich halte es auch für einen schweren Fehler“.

    Derweil fordert die Konkurrenzgewerkschaft EVG offensiv die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes ein. Sie ist selbst mächtig unter Druck, da im Angesicht der Streikkämpfe der GDL Kolleg:innen  bereits die Gewerkschaft wechseln.

    Im Frühjahr 2020 hatte sie zusammen mit dem CSU-Politiker Andreas Scheuer, der Deutschen Bahn und der EVG das „Bündnis für unsere Bahn“ geschlossen. Damit verbunden war ein enorm schwaches Lohnergebnis von 1,5% über zwei Jahre – also eine Reallohnsenkung. Die GDL hat sich dem Beitritt verweigert, da dieser nicht im Interesse der Beschäftigten liege.

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