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Samstag, April 27, 2024
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    Corona-Notlage könnte im November enden

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    Das RKI spricht von einem moderaten Corona-Risiko für Geimpfte. Damit könnte der gesetzliche Ausnahmezustand im November auslaufen, sofern der Bundestag ihn nicht verlängert. Einige Hygienemaßnahmen wie die Maskenpflicht bleiben aber unabhängig davon bestehen.

    Seit dem 28. März 2020 gilt in Deutschland eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Das ist ein rechtlicher Begriff, der zu Beginn der Corona-Pandemie ins deutsche Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde und dem Staat umfassende Verordnungsermächtigungen gibt.

    Nun äußerte sich das Gesundheitsministerium zum baldigen Auslaufen dieser Sondergesetze. Ein Ministeriumssprecher bestätigte, dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Beendigung der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ausspricht.

    Auch die deutsche Krankenhausgesellschaft spricht sich für ein Auslaufen der Notlage aus: “Ich kann den Schritt nachvollziehen und halte das auch für unproblematisch”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerald Gaß gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

    Man erwarte trotz steigender Inzidenzen einen Rückgang der Krankenhauseinweisungen für die kommende Zeit: “Ich rechne auch für den Herbst und Winter nicht mehr mit vergleichbar hohen Covid-Patientenzahlen in den Krankenhäusern wie in der zurückliegenden Zeit”, sagte Gaß.

    Fest steht hingegen auch, dass einige Hygienemaßnahmen weiterhin Teil unseres Alltags bleiben werden. Rechtlich werden diese auf Landesebene festgelegt, sie sind also nicht an den bundesweiten Corona-Notstand geknüpft. Maßnahmen wie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern könnten also noch lange eine Rolle spielen.

    Bleibt der Notstand doch?

    Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, schlug stattdessen vor, eine deutschlandweite Regelung für Geimpfte und Genesene (2G) in einigen Bereichen einzuführen: “Ich plädiere dafür, dass alle Bundesländer 2G ohne Maske und Abstand als Option für das Gastgewerbe, für den Sport und die Veranstaltungsbranche einführen”, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

    Damit würde ein Teil der eigentlich für den Notfall bestimmten Verordnungen in dauerhaft geltendes Recht überführt.

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