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Mittwoch, Mai 1, 2024
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    Covid-Stufenplan in Österreich sieht Lockdown für Ungeimpfte vor

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    In Österreich und Deutschland steigen die Sieben-Tage-Inzidenzen. Die österreichische Regierung hat deswegen einen Stufenplan erlassen. Jetzt droht Ungeimpften in Österreich ein erneuter Lockdown, sobald mehr als 600 Krankenhausbetten auf Intensivstationen von Covid-Patient:innen belegt sind.

    Der neue österreichische Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) spricht von einer “Pandemie der ungeschützten Ungeimpften”, die Österreich erwarte. Deswegen richtete er an die “Zögerer und Zauderer” eine unmissverständliche Botschaft: “Auf ihren Schultern lastet eine große Verantwortung.”

    Sollten mehr als 600 Betten auf Intensivstationen von Covid-Patient:innen belegt sein, gilt für Ungeimpfte ein neuerlicher Lockdown. Ausgenommen davon wären alle, die sich nicht impfen lassen können, sowie Kinder unter 12 Jahren. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein führte aus, dass Ungeimpfte ihren privaten Wohnbereich dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen verlassen dürften.

    Stufenplan nach Intensiv-Betten

    Aktuell sind rund 220 Intensiv-Betten in Österreich mit Covid-Erkrankten belegt. Wenn diese Zahl 400 übersteigt, will die österreichische Regierung die Maßnahmen derart verändern, dass Antigen-Tests für die 3G-Regel nicht mehr ausreichen.

    Ab 500 belegten Betten soll 2G gelten – sodass bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens nur Geimpften und Genesenen vorbehalten sind. Der Lockdown ab 600 Betten gilt ebenfalls nur für Ungeimpfte, einen allgemeinen Lockdown schließt die Regierung aus.

    Inzidenz steigt auch in Deutschland wieder

    Auch in Deutschland steigt die 7-Tage-Inzidenz wieder. Zum ersten Mal seit dem Frühjahr ist sie dreistellig. Wie auch in Österreich ist die Inzidenz aber nicht mehr die einzig maßgebliche Kenngröße für verschärfte Maßnahmen.

    Gesundheitsminister Jens Spahn sandte jedoch zuletzt Signale, die in eine andere Richtung deuten als in Österreich: Er wolle die Feststellung einer “Epidemischen Lage von nationaler Tragweite” nicht über den 25. November hinaus fortsetzen. Auf Grundlage dieser Einschätzung konnten bislang bundeseinheitliche Corona-Verordnungen erlassen werden.

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