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Freitag, April 26, 2024
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    Insolvenzverfahren von Unternehmen und Privatpersonen steigen stark an

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    Mit Überbrückungshilfen und einer Aussetzung der Pflicht, eine Insolvenz anzumelden, hatte die Politik lange Zeit versucht, eine Pleitewelle aufzuschieben – tatsächlich gab es in den letzten zwei Jahren auffällig wenig Unternehmenspleiten. Im November zeigt sich nun jedoch ein starker Anstieg. Und auch die Privatinsolvenzen nehmen rasant zu.

    Wenn ein Unternehmen insolvent ist, bedeutet das, dass es seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann oder kurz davor steht. Konkret können dann Lieferanten nicht mehr bezahlt und Schulden nicht mehr getilgt werden, oder die Miete von Grundstücken kann nicht mehr bestritten werden. Es heißt aber auch vor allem, dass viele Arbeiter:innen Gefahr laufen, ihre Arbeitsplätze zu verlieren.

    Die Zahl beantragter Regel-Insolvenzverfahren stieg nun laut statistischem Bundesamt im November 2021 um 43,8% gegenüber Oktober 2021 an. Das ist eine starke Zunahme gegenüber vergangenem Monat, in dem  sie zuletzt sogar noch gesunken war (- 29,2% im Oktober 2021 gegenüber September 2021).

    Im Vergleich zu November 2020 lag die Zahl im November 2021 um 20,3% höher. Damals war die Antragspflicht für Unternehmen noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu November 2019 (-29,4%) geführt hatte.

    Trendumkehr nach Aussetzung der Antragspflicht

    Mit der Aussetzung der Antragspflicht von Anfang März 2020 bis Dezember 2020 hatte die Bundesregierung versucht kurzfristige Unternehmenspleiten aufgrund von Wirtschaftskrise und Lockdown-Maßnahmen zu verhindern. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

    Dennoch dauert es meist, bis sich die bereits eingetretenen Insolvenzen auch in der Statistik zeigen. Denn oftmals wird eine Insolvenz erst viele Monate nach der tatsächlich eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beantragt und zudem dauert es dann noch, bis das Amtsgericht die Zahlen bekannt gibt. Sie hinken also der Realität hinterher, scheinen nun jedoch eine Trendumkehr anzudeuten.

    Hinzu kommt: Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen, also beispielsweise, weil ein Konzern seine Produktion in ein anderes Land verlagert, um mehr Profite zu machen.

    Auch Verbraucherinsolvenzen steigen

    Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar um 74,9% gestiegen. Der deutliche Anstieg steht im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren (Privatinsolvenzen) von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ihr Insolvenzverfahren.

    Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber dem Zeitraum Januar bis September 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 ungeachtet dessen dennoch um 25,7%.

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