Aus einem Internen Dokument geht hervor, dass sich der ehemalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) dafür einsetzte, Kritik des Geheimdienstes “Verfassungsschutz” an der AfD abzumildern. Dazu nutzte er ein vertrauliches Treffen mit dem Geheimdienstchef Haldenwang im Januar 2021.
Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung setzte sich der der CSU-Politiker Horst Seehofer dafür ein, Verfassungsschutzkritik an der AfD zu dämpfen. Als sich der Verfassungsschutz intern bereits dafür entschieden hatte, die AfD schärfer ins Visier zu nehmen, nutzte Seehofer ein Treffen mit seinem Geheimdienstchef Thomas Haldenwang im Januar 2021, um auf dessen AfD-Bewertung einzuwirken. Das geht aus internen Dokumenten hervor.
Seehofer soll danach die AfD-Bewertung noch einmal über einen Monat lang in die Überarbeitung geschickt haben. Heraus kam dabei eine deutlich abgeschwächtere Version der ursprünglichen Kritik.
Das Gutachten soll als Grundlage für den künftigen Umgang des Verfassungsschutzes mit der Gesamtpartei „AfD“ dienen. Nach der Rücksprache mit Seehofer wurde unter anderem die Einschätzung der islamfeindlichen Aussagen verschiedener AfD-Politiker:innen relativiert.
In der ersten Fassung des Verfassungschutzpapieres wurde z.B.die Aussage: “Aus der Annahme, der Islam könne grundsätzlich nicht zu Thüringen gehören und dort nicht beheimatet sein, folgt, dass auch muslimische Bürgerinnen und Bürger nicht zu Thüringen gehören könnten“ als grenzüberschreitende Verletzung der Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen kritisiert. In der späteren überarbeiteten Version heißt es, diese These stelle “isoliert betrachtet noch keine Verfassungsschutzrelevanz“ dar.
Seehofer äußerte sich ähnlich wie AfD
Ganz verwunderlich ist das nicht, betrachtet man die Parallelen zu Seehofer selbst und Aussagen von anderen CSU-Politiker:innen. “Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, ist unter anderem eine Aussage,die Seehofer selbst in einem Interview am 16. März 2018 äußerte. Auch der CSU-Spitzenpolitiker Alexander Dobrindt, der Landesgruppenchef im Bundestag, äußerte sich in der Vergangenheit ähnlich.
Das Papier wurde jedoch noch an anderen Stellen deutlich abgemildert, zum Beispiel beim Thema Migration. Auch hier gibt es starke Parallelen zwischen der AfD und dem CDU-Politiker, schließlich äußerte er im Jahr 2015 ähnlich starke Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung wie die rechte Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab bekannt, dass selbst die mildere Variante in ihren Augen noch genug Vorwürfe enthalte um die gesamte AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einzustufen.
Die AfD hat nun Klage beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht, sie fordert unter anderem, nicht als “Verdachtsfall” eingestuft zu werden und eine öffentliche Bekanntgabe dessen. Darüber hinaus fordert die AfD, dass der Verfassungsschutz nicht bekannt geben dürfe, über wie viele Mitglieder der völkisch-nationalistische „Flügel“ bis zu seiner offiziellen Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Daraufhin setzte das Verwaltungsgericht jetzt für den 8. und 9. März eine mündliche Verhandlung an.