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Freitag, April 26, 2024
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    Hessen: 12-Stunden-Tag und Sonntagsarbeit möglich

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    Trotz einer allerorts diskutierten Entspannung der Corona-Lage in den Krankenhäusern nutzt Hessen die Pandemie für massive Eingriffe in bisher gültige Arbeitszeitregelungen. Andere Bundesländer könnten folgen.

    Die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt erlauben als Reaktion auf die Omikron-Welle Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach der erlassenen Allgemeinverfügung sind in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitstage mit zwölf Stunden möglich. Gültig ist sie vorläufig bis Ende März.

    Betriebe, die darunter fallen, sind unter anderem Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Verkehrsbetriebe sowie Energie- und Wasserversorgung. Auch das Verpacken, Liefern, Be- und Entladen und das Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs zum Beispiel in Supermärkten fallen darunter.

    Der Gießener Regierungspräsident Christoph Ulrich will so schon lang bestehende Probleme – zum Beispiel auch den Personalmangel in der Pflege – beheben, indem die Regelungen genutzt werden,  „[…] um mit dem vorhandenen Personal kurzzeitig erhöhte Fehlzeiten auszugleichen.“

    Ebenfalls eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ soll möglich sein, bei der mit Corona infizierte Arbeiter:innen während ihrer eigentlichen häuslichen Quarantäne dennoch arbeiten gehen sollen. Als „letzter Ausweg“ soll es auch möglich sein, in Unternehmen Arbeiter:innen 24 Stunden/7 Tage zu „kasernieren“. 

    Auch in Berlin zieht die Regierende Bürgermeisterin Giffey (SPD) eine „Arbeitsquarantäne“ für Arbeiter:innen in der kritischen Infrastruktur in Erwägung. So werden genau die Arbeiter:innen, die schon seit Beginn der Pandemie unter größten Belastungen arbeiten müssen, sogar mit einer Corona-Infektion weiter in die Betriebe geschickt.

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